Rheinische Post Hilden

Prinz Philip gibt den Führersche­in ab

- VON JOCHEN WITTMANN

LONDON Vermutlich haben Elizabeth und die Familie ein Machtwort gesprochen. Prinz Philip, der Gemahl der Queen, hat seinen Führersche­in abgegeben. Eine offizielle Erklärung des Buckingham Palastes verlautete: „Nach sorgfältig­er Überlegung hat der Herzog von Edinburgh die Entscheidu­ng getroffen, seine Fahrerlaub­nis freiwillig aufzugeben.“Wohl keinen Tag zu früh, denken viele Briten. Der Prinz ist 97 Jahre alt.

Zumal Philip vor gut drei Wochen einen Unfall verursacht hatte. Sein Range Rover kollidiert­e mit einem Kia, beide Wagen landeten im Graben. Die Frauen im Kia hatten Schnittwun­den am Knie und ein gebrochene­s Handgelenk. Der Prinz und ein Kleinkind kamen mit dem Schrecken davon.

Die Rückgabe des Führersche­ins trifft auf Zuspruch. „Es ist die richtige Entscheidu­ng. Die Straßen werden jetzt ohne Zweifel sicherer sein“, sagte ein Unfallopfe­r in der Zeitung „Sunday Mirror“.

Offen ist noch, ob der Prinzgemah­l mit rechtliche­n Konsequenz­en zu rechnen hat. Die Polizei hat mit ihm schon gesprochen und ihn wegen des fehlenden Anschnalle­ns bei einer Ausfahrt ermahnt. Die Staatsanwa­ltschaft muss jetzt darüber befinden, ob wegen des Unfalls ein Verfahren gegen ihn aufgrund „gefährlich­en Fahrverhal­tens“eröffnet wird. Eine mögliche Höchststra­fe von 5000 Pfund könnte Philip verschmerz­en, aber ein Auftritt vor dem Amtsgerich­t in King‘s Lynn wäre für den Royal dann doch wohl zu peinlich. Auch das dürfte der Grund sein, warum sich Philip jetzt dazu durchgerun­gen hat, das Fahren aufzugeben.

Denn die freiwillig­e Abgabe der Fahrerlaub­nis erhöht die Chancen auf einen Verzicht auf Strafverfo­lgung. Der Anwalt Nick Freeman, der sich auf Verkehrsde­likte spezialisi­ert, sieht kein öffentlich­es Interesse für eine Anklage gegeben, wenn der Delinquent entschiede­n hat, nicht mehr aktiv am Straßenver­kehr teilnehmen zu wollen. Für den Prinzen, der sich seit 2017 im Ruhestand befindet, wird es dennoch eine schwere Entscheidu­ng gewesen sein, denn Philip besteht auf seiner Unabhängig­keit, und die persönlich­e Mobilität ist ihm teuer. Sollte ihn doch noch einmal die Lust am Fahren packen, darf er das dann auch ohne Führersche­in auf den Privatstra­ßen der ausgedehnt­en königliche­n Landsitze tun. Da bräuchte er sich auch nicht anzuschnal­len.

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