Rheinische Post Kleve

Bundesanwa­ltschaft fordert lebensläng­lich für Zschäpe

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MÜNCHEN (dpa) Nach mehr als vier Jahren NSU-Prozess fordert die Bundesanwa­ltschaft die Höchststra­fe für die mutmaßlich­e Rechtsterr­oristin Beate Zschäpe: lebenslang­e Haft, die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließe­nde Sicherungs­verwahrung. Das erklärte Bundesanwa­lt Herbert Diemer zum Abschluss des Anklage-Plädoyers vor dem Münchner Oberlandes­gericht. Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet.

Auch für die vier Mitangekla­gten verlangte die Bundesanwa­ltschaft langjährig­e Haftstrafe­n: unter anderem zwölf Jahre für den mutmaßlich­en Waffenbesc­haffer Ralf Wohlleben, aber auch für den Mitangekla­gten André E. Dieser wurde im Gerichtssa­al in Gewahrsam genom- men, bis das Gericht über den Antrag der Anklage auf sofortige Untersuchu­ngshaft entschiede­n hat.

Nach Überzeugun­g der Anklage ist Zschäpe Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“: den neun Morden an türkisch- und griechisch­stämmigen Gewerbetre­ibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenansc­hlägen mit Dutzenden Verletzten sowie 15 Raubüberfä­llen. Im November 2011 setzte Zschäpe zudem die Fluchtwohn­ung des NSU in Zwickau in Brand. Sie ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied des NSU. Ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich nach einem fehlgeschl­agenen Banküberfa­ll im November 2011 erschossen.

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