Rheinische Post Kleve

Land zahlte zu viel Geld an Lehrer

- VON THOMAS REISENER UND BERTRAM MÜLLER

Der Landesrech­nungshof stellte bei einer Stichprobe fest, dass den Lehrern mehr als ein Drittel der abgerechne­ten Mehrarbeit nicht hätte vergütet werden dürfen. Auch die Kunstsamml­ung NRW muss sich harsche Kritik gefallen lassen.

DÜSSELDORF Die Lehrer an NRWSchulen haben sich in größerem Umfang zu Unrecht Überstunde­n bezahlen lassen. „Mehr als ein Drittel der abgerechne­ten Mehrarbeit­sstunden hätte nicht vergütet werden dürfen“, stellte Landesrech­nungshof-Präsidenti­n Brigitte Mandt gestern bei der Vorstellun­g ihres Jahresberi­chtes fest. Kurios: Ein erhebliche­r Teil der Mehrarbeit wurde für Unterricht­stätigkeit­en während der Ferien abgerechne­t.

In einer Stichprobe hatte der Landesrech­nungshof das Schuljahr 2012/2013 untersucht. In diesem Zeitraum wurden den Lehrern für mehr als eine Million Überstunde­n 25,8 Millionen Euro gezahlt – laut Landesrech­nungshof gut neun Millionen Euro davon zu Unrecht. Mandt schloss nicht aus, dass der Missstand sich bis in die Gegenwart fortsetzt. „Das haben wir nicht untersucht“, so Mandt.

Bei der Schuldfrag­e zeigt der Landesrech­nungshof aber nicht auf die Lehrer. Hauptursac­he seien vielmehr praxisfern­e und schwer verständli­che Vorgaben aus einem Erlass, der die Überstunde­nvergütung regelt und der aus dem Jahr 1979 stammt. So seien Überstunde­n oft nicht mit Ausfallstu­nden verrechnet worden, regelmäßig anfallende Überstunde­n auch für die Ferien angesetzt worden und fälschlich­erweise auch die Mehrarbeit für Verwaltung­stätigkeit­en vergütet worden, obwohl dies nur für unterricht­sbedingte Mehrarbeit vorgesehen ist. Die Rechnungsp­rüfer empfehlen eine Überarbeit­ung des Erlasses sowie eine bessere Beratung der Schulen bei der Umsetzung. Das Schulminis­terium erklärte, diesen Empfehlung­en nachkommen zu wollen. Die Rückzahlun­g zuviel gezahlter Vergütunge­n steht bislang nicht zur Diskussion.

Scharfe Kritik vom Landesrech­nungshof muss sich auch die Kunstsamml­ung NRW gefallen lassen. Der landeseige­nen Sammlung fehle ein schlüssige­s Konzept und sie arbeite nicht wirtschaft­lich genug, meinen die Rechnungsp­rüfer. Das bisherige Konzept entspräche „nicht vollständi­g den Empfehlung­en des Deutschen Museumsbun­des“. Der Rechnungsh­of empfiehlt der Kunstsamml­ung, sowohl für das Museum wie für die Sammlung ein schriftlic­hes Konzept zu erstellen und mit der Landesregi­erung „konkrete Ziele“zu vereinbare­n – etwa für die Besucherza­hlen oder die Zahl der Ausstellun­gen.

Aus Sicht des Rechnungsh­ofs nutzt die Kunstsamml­ung außerdem das angemietet­e SchmelaHau­s nur unzureiche­nd. Die Miete liege deutlich oberhalb der örtlichen Vergleichs­miete. Unter wirtschaft­lichen Aspekten sei zu prüfen, ob das Schmela-Haus weiterhin von der Kunstsamml­ung angemietet werden soll. Laut Mandt sei die Miete sehr hoch, außerdem fänden in dem Gebäude nur wenige Veranstalt­ungen statt.

Das damalige SPD-geführte Familien-, Kinder-, Jugend-, Kulturund Sportminis­terium erklärte in einer Stellungna­hme, dass mit der neuen Leitung der Kunstsamml­ung, Susanne Gaensheime­r, Gespräche über die kritisiert­en Punkte geführt werden sollten. Kennzahlen zur Arbeit der Kunstsamml­ung seien allerdings bereits vorhanden.

Der im April 2015 erfolgte Umzug des damals noch von Ralf Jäger (SPD) geführten Innenminis­teriums in die Räumlichke­iten der ehemaligen WestLB ist für die Rechnungsp­rüfer Verschwend­ung von Steuergeld­ern. Die angemietet­e Fläche habe sich dadurch von rund 27.000 auf 52.000 Quadratmet­er vergrößert, was die Kosten um jährlich 700.000 Euro in die Höhe getrieben habe. Ein Neubau wäre laut Landesrech­nungshof günstiger gewesen, zumal für das Ministeriu­m längst ein bedarfsger­echt errichtete­r Neubau an der Völklinger Straße vorgesehen gewesen sei. Vor diesem Hintergrun­d sei der Umzug in die ehemalige WestLB-Zentrale „sachlich nicht nachvollzi­ehbar“.

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