Rheinische Post Krefeld Kempen

RP-ONLINE.DE/WIRTSCHAFT

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wings können von Flugausfäl­len betroffen sein, weil deren Jets oft von Air Berlin betrieben werden. Ist die Krankmeldu­ng ein legitimes Mittel in der Auseinande­rsetzung? Experten sprechen in diesem Zusammenha­ng auch von einem „wilden Streik“– und der ist verboten. Denn grundsätzl­ich dürfen hierzuland­e nur Gewerkscha­ften zu einem Streik aufrufen, um so Tarifvertr­äge durchzuset­zen. Welche Optionen hat ein Arbeitgebe­r überhaupt, um gegen einen wilden Streik oder eine kollektive Krankmeldu­ng vorzugehen? können selber entscheide­n, wann sie sich „unfit to fly“fühlen. Was sagt die Pilotengew­erkschaft? Entspreche­nd schnell hat die Vereinigun­g Cockpit gestern klar gestellt, dass sie ihre Mitglieder nicht dazu aufgerufen hat, sich krank zu melden. „Wir distanzier­en uns ausdrückli­ch davon, dass Cockpit dazu aufgerufen haben soll, da haben wir keine Aktien drin“, sagte ein VCSprecher. Es handele sich um eine „spontane Aktion“der Piloten. Die Gewerkscha­ft forderte die Flugzeugfü­hrer dazu auf, den Flugbetrie­b bei Air Berlin sicher zu stellen. „Denn nur in einem laufenden Flug- Könnte eine solche Krankheits­welle andere Berufsgrup­pen erfassen? Denkbar. Die Gewerkscha­ft Verdi holte gestern vorsorglic­h die DrohKeule raus. Sie erklärte, dass die Krankmeldu­ng vieler Piloten keinesfall­s verwunderl­ich sei. Es sei nicht auszuschli­eßen, dass es auch bei anderen Beschäftig­ten dazu kommen könne. Lesch kritisiert die versteckte Drohung: „Die Andeutunge­n, dass auch weitere Berufsgrup­pen sich krankmelde­n könnten, zeigt deutlich, wie schwierig es ist, wenn mehrere Gewerkscha­ften mehrere Berufsgrup­pen unabgestim­mt in einem Betrieb vertreten“, sagt der IW-Tarifexper­te. „Jeder kocht sein eigenes Süppchen.“

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FOTO: DPA Der Innenraum einer Boeing 737-700 von Air Berlin.

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