Rheinische Post Krefeld Kempen
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wings können von Flugausfällen betroffen sein, weil deren Jets oft von Air Berlin betrieben werden. Ist die Krankmeldung ein legitimes Mittel in der Auseinandersetzung? Experten sprechen in diesem Zusammenhang auch von einem „wilden Streik“– und der ist verboten. Denn grundsätzlich dürfen hierzulande nur Gewerkschaften zu einem Streik aufrufen, um so Tarifverträge durchzusetzen. Welche Optionen hat ein Arbeitgeber überhaupt, um gegen einen wilden Streik oder eine kollektive Krankmeldung vorzugehen? können selber entscheiden, wann sie sich „unfit to fly“fühlen. Was sagt die Pilotengewerkschaft? Entsprechend schnell hat die Vereinigung Cockpit gestern klar gestellt, dass sie ihre Mitglieder nicht dazu aufgerufen hat, sich krank zu melden. „Wir distanzieren uns ausdrücklich davon, dass Cockpit dazu aufgerufen haben soll, da haben wir keine Aktien drin“, sagte ein VCSprecher. Es handele sich um eine „spontane Aktion“der Piloten. Die Gewerkschaft forderte die Flugzeugführer dazu auf, den Flugbetrieb bei Air Berlin sicher zu stellen. „Denn nur in einem laufenden Flug- Könnte eine solche Krankheitswelle andere Berufsgruppen erfassen? Denkbar. Die Gewerkschaft Verdi holte gestern vorsorglich die DrohKeule raus. Sie erklärte, dass die Krankmeldung vieler Piloten keinesfalls verwunderlich sei. Es sei nicht auszuschließen, dass es auch bei anderen Beschäftigten dazu kommen könne. Lesch kritisiert die versteckte Drohung: „Die Andeutungen, dass auch weitere Berufsgruppen sich krankmelden könnten, zeigt deutlich, wie schwierig es ist, wenn mehrere Gewerkschaften mehrere Berufsgruppen unabgestimmt in einem Betrieb vertreten“, sagt der IW-Tarifexperte. „Jeder kocht sein eigenes Süppchen.“