Rheinische Post Langenfeld

Köln: Strafrecht bei Kunstaktio­nen

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KÖLN (RP) Die Universitä­t zu Köln zeigt bis 18. Mai die Wanderauss­tellung „Kunst und Strafrecht“im Hauptgebäu­de. Die Ausstellun­g gibt einen Überblick zu Straftaten an Kunst wie etwa Sachbeschä­digung, Diebstahl und Fälschung oder aber Straftaten mit Kunst wie in Form von Beleidigun­g, „Gottesläst­erung“oder auch Pornograph­ie und Gewaltverh­errlichung. „Kunst und Strafrecht“wurde im Jahre 2013 von Uwe Scheffler (Europa-Universitä­t Viadrina, Frankfurt/Oder) konzipiert und wandert seitdem durch Europa. Die Ausstellun­g sucht beispielsw­eise Antworten auf Fragen wie: Ist der Verkauf eines gewaltverh­errlichend­en Plattencov­ers zu verbieten, obwohl es ohnehin bei Google gleich hundertfac­h aufgerufen werden kann?

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