Köln: Strafrecht bei Kunstaktionen
KÖLN (RP) Die Universität zu Köln zeigt bis 18. Mai die Wanderausstellung „Kunst und Strafrecht“im Hauptgebäude. Die Ausstellung gibt einen Überblick zu Straftaten an Kunst wie etwa Sachbeschädigung, Diebstahl und Fälschung oder aber Straftaten mit Kunst wie in Form von Beleidigung, „Gotteslästerung“oder auch Pornographie und Gewaltverherrlichung. „Kunst und Strafrecht“wurde im Jahre 2013 von Uwe Scheffler (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) konzipiert und wandert seitdem durch Europa. Die Ausstellung sucht beispielsweise Antworten auf Fragen wie: Ist der Verkauf eines gewaltverherrlichenden Plattencovers zu verbieten, obwohl es ohnehin bei Google gleich hundertfach aufgerufen werden kann?