Rheinische Post Mettmann

Streit um Pacht für Arena-Hotel

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Das Gericht ermuntert Immobilien­gesellscha­ft und Betreiber zu einer Einigung.

Mit einem Friedensap­pell der Richter begann gestern ein Landgerich­tsprozess zwischen der Immobilien­gesellscha­ft der Multifunkt­ionsarena und der Betriebsfi­rma des Tulip-Hotels. Die Kläger fordern fast 850.000 Euro Pacht-Nachzahlun­g von der Hotel-Firma für die Jahre 2012 bis 2015. Doch auf welcher Basis diese Zahlen von der Arena-Firma errechnet wurden und ob die Hotel-Leitung den Vertrag über die zugesagte Pacht korrekt ausgelegt hat, blieb offen. Beide Seiten sollten gemeinsam eine Lösung suchen, so die Richter. Sonst werde ein Urteil fällig.

Was die Hotel-Betreiber an Pacht für das Arena-Hotel zahlen müssen, ist nicht in Cent und Euro festge- Ute Gerbaulet ist schon seit mehr als 20 Jahren in anderer Funktion für das Kreditinst­itut tätig. Sie verantwort­et das Kapitalmar­ktgeschäft in Düsseldorf, wie Bankchef Stephan Schüller gestern im Stammhaus an der Jägerhofst­raße bekanntgab. Zu ihren Aufgaben gehören das Geschäft mit Unternehme­nsübernahm­en und kapitalmar­ktbasierte­r Eigenkapit­alfinanzie­rungen. Die Funktion „persönlich haftender Gesellscha­fter“ist das Pendant der KG zum Vorstandsm­itglied einer Aktiengese­llschaft. schrieben, sondern abhängig vom Betriebser­gebnis des Hotels. Doch dabei soll die Hotel-Firma jahrelang geschummel­t, dadurch viel zu wenig Pacht bezahlt – zugleich aber ihre beiden Geschäftsf­ührer „massiv überhöht“entlohnt haben. So steht es in der Klage der Arena-Gesellscha­ft. Doch die Gegenseite konterte: Der Erfolg des Hotels basiere auf den Leistungen der zwei Geschäftsf­ührer, die nur angemessen entlohnt worden seien.

Fakt ist: Die Finanzbehö­rden haben keinerlei verdeckte Gewinnauss­chüttung an die zwei Hotel-Chefs festgestel­lt. Ob die Hotelleitu­ng daraus schon folgern kann, mit ihren Chef-Gehältern sei alles in Ordnung, bezweifelt­en die Richter. Aber auch die Rechnung der Kläger könne so nicht stimmen, befand das Gericht. Die Kläger hatten den Durchschni­ttverdiens­t für die Leitung eines Drei-Sterne-Hotels nämlich aus einer Studie abgeleitet, wonach die hiesigen Hotel-Geschäftsf­ührer maximal 156.000 Euro pro Jahr verdienen dürften. Ob sie fast das Doppelte erhielten, ist umstritten. Dem Gericht ist aber nicht mal klar, was die richtigen Kriterien für die Ermittlung dieser Zahlen wären: Nur nach der Zahl der Hotel-Sterne, nach der Zahl der Mitarbeite­r oder nach der Betriebszu­gehörigkei­t der Geschäftsf­ührer oder nach der Lage des Hotels?

Hier sollten die streitende­n Parteien doch gemeinsam nach einer Regelung suchen – und danach eine Neu-Berechnung von zulässigen Manager-Gehältern und womöglich fälliger Pachtzahlu­ngen anstellen.

Personalie­n

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RP-FOTO: ANDREAS BRETZ Sascha Krüger ist seit gut drei Jahren einer der Concierges im Düsseldorf­er Hotel Hyatt.
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