Streit um Pacht für Arena-Hotel
Das Gericht ermuntert Immobiliengesellschaft und Betreiber zu einer Einigung.
Mit einem Friedensappell der Richter begann gestern ein Landgerichtsprozess zwischen der Immobiliengesellschaft der Multifunktionsarena und der Betriebsfirma des Tulip-Hotels. Die Kläger fordern fast 850.000 Euro Pacht-Nachzahlung von der Hotel-Firma für die Jahre 2012 bis 2015. Doch auf welcher Basis diese Zahlen von der Arena-Firma errechnet wurden und ob die Hotel-Leitung den Vertrag über die zugesagte Pacht korrekt ausgelegt hat, blieb offen. Beide Seiten sollten gemeinsam eine Lösung suchen, so die Richter. Sonst werde ein Urteil fällig.
Was die Hotel-Betreiber an Pacht für das Arena-Hotel zahlen müssen, ist nicht in Cent und Euro festge- Ute Gerbaulet ist schon seit mehr als 20 Jahren in anderer Funktion für das Kreditinstitut tätig. Sie verantwortet das Kapitalmarktgeschäft in Düsseldorf, wie Bankchef Stephan Schüller gestern im Stammhaus an der Jägerhofstraße bekanntgab. Zu ihren Aufgaben gehören das Geschäft mit Unternehmensübernahmen und kapitalmarktbasierter Eigenkapitalfinanzierungen. Die Funktion „persönlich haftender Gesellschafter“ist das Pendant der KG zum Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft. schrieben, sondern abhängig vom Betriebsergebnis des Hotels. Doch dabei soll die Hotel-Firma jahrelang geschummelt, dadurch viel zu wenig Pacht bezahlt – zugleich aber ihre beiden Geschäftsführer „massiv überhöht“entlohnt haben. So steht es in der Klage der Arena-Gesellschaft. Doch die Gegenseite konterte: Der Erfolg des Hotels basiere auf den Leistungen der zwei Geschäftsführer, die nur angemessen entlohnt worden seien.
Fakt ist: Die Finanzbehörden haben keinerlei verdeckte Gewinnausschüttung an die zwei Hotel-Chefs festgestellt. Ob die Hotelleitung daraus schon folgern kann, mit ihren Chef-Gehältern sei alles in Ordnung, bezweifelten die Richter. Aber auch die Rechnung der Kläger könne so nicht stimmen, befand das Gericht. Die Kläger hatten den Durchschnittverdienst für die Leitung eines Drei-Sterne-Hotels nämlich aus einer Studie abgeleitet, wonach die hiesigen Hotel-Geschäftsführer maximal 156.000 Euro pro Jahr verdienen dürften. Ob sie fast das Doppelte erhielten, ist umstritten. Dem Gericht ist aber nicht mal klar, was die richtigen Kriterien für die Ermittlung dieser Zahlen wären: Nur nach der Zahl der Hotel-Sterne, nach der Zahl der Mitarbeiter oder nach der Betriebszugehörigkeit der Geschäftsführer oder nach der Lage des Hotels?
Hier sollten die streitenden Parteien doch gemeinsam nach einer Regelung suchen – und danach eine Neu-Berechnung von zulässigen Manager-Gehältern und womöglich fälliger Pachtzahlungen anstellen.
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