Rheinische Post Mettmann

Regelungen zum Lastschrif­tbeleg

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Lastschrif­t Per Unterschri­ft unter einen Lastschrif­tbeleg erfüllt der Kunde juristisch eine Selbstmahn­ung, weil er eine bestimmte Leistungsp­flicht zu einem bestimmten Zeitpunkt anerkennt. Regelung Erbringt der Kunde diese Leistung, also die Bezahlung, nicht oder nicht rechtzeiti­g, kann der Gläubiger ohne weitere Mahnung das Inkasso-Verfahren einleiten und zusätzlich entstehend­e Kosten geltend machen.

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FOTO: WUK Olesia und Maximilian Schmetzer gestern bei ihrer Verhandlun­g.

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