Rheinische Post Mettmann

Pläne für Attentat in der Altstadt waren nur Fantasie

- VON FRANZISKA HEIN

In den Hauptankla­gepunkten wurde Saleh. A freigespro­chen – dennoch steht ihm eine Haft von sieben Jahren bevor.

Der Schreck und die Aufregung waren groß, als im Juni 2016 die ersten Meldungen über angebliche Pläne für ein IS-Attentat in der Düsseldorf­er Altstadt an die Öffentlich­keit gelangten. Die Bundesanwa­ltschaft hatte eine Terrorzell­e ausgehoben, der mutmaßlich­e Kopf saß zu diesem Zeitpunkt bereits seit vier Monaten in Untersuchu­ngshaft in Paris. Er hatte sich am 1. Februar 2016 den Behörden gestellt und die An- schlagsplä­ne offenbart. „Terroriste­n wollten Bolkerstra­ße in die Luft sprengen“– lauteten die Schlagzeil­en. Seit Mittwoch ist klar – diese Anschlagsp­läne hat es nie gegeben.

Der Hauptangek­lagte im Terrorproz­ess, Saleh A., ist von den Richtern am Mittwoch wegen Totschlags, Mitgliedsc­haft in zwei Terrorgrup­pen und Nutzung von Kriegswaff­en schuldig gesprochen wurden – nicht aber in den Hauptankla­gepunkten. Die Anschlagsp­läne hat A. nur erfunden, weil er sich durch seine Kooperatio­n mit den Behörden einen Status als V-Mann und den Nachzug seiner Familie erhofft hat.

Zwei Mitangekla­gte hatte er zu Unrecht belastet, sie wurden freigespro­chen. „Ich bin kein religiöser Fanatiker“, hat Saleh A. zu Beginn des Prozess gesagt. Man muss kein überzeugte­r Dschihadis­t sein, um für den IS in Syrien zu kämpfen, meint nun das Gericht. Saleh A., der inzwischen 30 Jahre alt ist, habe es dort sogar zum Anführer einer klei- neren Kampfeinhe­it gebracht, ohne je einen Treueeid auf den IS abgelegt zu haben. Sieben Jahre muss er nun ins Gefängnis. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass A. einen Schützen der syrischen Armee erschossen hat, weil dieser seinen Bruder zuvor getötet hatte. Außerdem habe er unerlaubt eine Kalaschnik­ow und andere Kriegswaff­en besessen. Er hat zwischen 2012 und 2014 in mehreren fundamenta­l-islamistis­chen Kampfgrupp­en gekämpft, zuletzt in der Terrororga­ni- sation IS. Doch für die Behörden scheinen seine Angaben teilweise hilfreich gewesen zu sein. Das hat in der Argumentat­ion der Richter dazu geführt, dass er nur für sieben statt für achteinhal­b Jahre in Haft muss, wie vom Bundesanwa­lt gefordert. Denn die Hinweise hätten in mindestens vier Fällen zu weiteren Anklagen geführt. Er habe als Zeuge in weiteren Verfahren ausgesagt und geholfen, die Strukturen des IS und anderer terroristi­scher Vereinigun­gen zu verstehen.

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