Pläne für Attentat in der Altstadt waren nur Fantasie
In den Hauptanklagepunkten wurde Saleh. A freigesprochen – dennoch steht ihm eine Haft von sieben Jahren bevor.
Der Schreck und die Aufregung waren groß, als im Juni 2016 die ersten Meldungen über angebliche Pläne für ein IS-Attentat in der Düsseldorfer Altstadt an die Öffentlichkeit gelangten. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Terrorzelle ausgehoben, der mutmaßliche Kopf saß zu diesem Zeitpunkt bereits seit vier Monaten in Untersuchungshaft in Paris. Er hatte sich am 1. Februar 2016 den Behörden gestellt und die An- schlagspläne offenbart. „Terroristen wollten Bolkerstraße in die Luft sprengen“– lauteten die Schlagzeilen. Seit Mittwoch ist klar – diese Anschlagspläne hat es nie gegeben.
Der Hauptangeklagte im Terrorprozess, Saleh A., ist von den Richtern am Mittwoch wegen Totschlags, Mitgliedschaft in zwei Terrorgruppen und Nutzung von Kriegswaffen schuldig gesprochen wurden – nicht aber in den Hauptanklagepunkten. Die Anschlagspläne hat A. nur erfunden, weil er sich durch seine Kooperation mit den Behörden einen Status als V-Mann und den Nachzug seiner Familie erhofft hat.
Zwei Mitangeklagte hatte er zu Unrecht belastet, sie wurden freigesprochen. „Ich bin kein religiöser Fanatiker“, hat Saleh A. zu Beginn des Prozess gesagt. Man muss kein überzeugter Dschihadist sein, um für den IS in Syrien zu kämpfen, meint nun das Gericht. Saleh A., der inzwischen 30 Jahre alt ist, habe es dort sogar zum Anführer einer klei- neren Kampfeinheit gebracht, ohne je einen Treueeid auf den IS abgelegt zu haben. Sieben Jahre muss er nun ins Gefängnis. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass A. einen Schützen der syrischen Armee erschossen hat, weil dieser seinen Bruder zuvor getötet hatte. Außerdem habe er unerlaubt eine Kalaschnikow und andere Kriegswaffen besessen. Er hat zwischen 2012 und 2014 in mehreren fundamental-islamistischen Kampfgruppen gekämpft, zuletzt in der Terrororgani- sation IS. Doch für die Behörden scheinen seine Angaben teilweise hilfreich gewesen zu sein. Das hat in der Argumentation der Richter dazu geführt, dass er nur für sieben statt für achteinhalb Jahre in Haft muss, wie vom Bundesanwalt gefordert. Denn die Hinweise hätten in mindestens vier Fällen zu weiteren Anklagen geführt. Er habe als Zeuge in weiteren Verfahren ausgesagt und geholfen, die Strukturen des IS und anderer terroristischer Vereinigungen zu verstehen.