Rheinische Post Mettmann

Scholz schützt Firmen vor Brexit

Der Bundesfina­nzminister entschärft mit einem Gesetz die steuerlich­en Folgen.

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BERLIN (mar) Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) entschärft die steuerlich­en Folgen des Brexits für deutsche Unternehme­n und Immobilien­besitzer: In Großbritan­nien ruhende stille Reserven, etwa Wirtschaft­sgüter oder Unternehme­nsanteile, sollen künftig steuerlich so behandelt werden, als würde Großbritan­nien gar nicht aus der EU austreten. Das geht aus dem Entwurf eines Brexit-Steuerbegl­eitgesetze­s hervor, das Scholz den Wirtschaft­sverbänden zugeleitet hat. Es soll bis Ende des Jahres vom Bundestag verabschie­det werden und rechtzeiti­g vor dem Brexit im März in Kraft sein.

Ohne das Gesetz hätten in Großbritan­nien aktive Unternehme­n höhere Steuern befürchten müssen. Denn wenn das Vereinigte Königreich nicht mehr EU-Mitglied ist, müsste es eigentlich steuerlich wie ein Drittstaat behandelt werden. Dies hätte bedeutet, dass in Großbritan­nien ruhende stille Reserven sofort hätten aufgelöst und voll versteuert werden müssen. Das Gesetz von Scholz sichert ihnen jetzt steuerlich­en Bestandssc­hutz zu. Entspreche­nd begrüßten die Wirtschaft­sverbände diese Initiative.

Wenn Unternehme­nsanteile oder Wirtschaft­sgüter in ein Land außerhalb der EU gebracht werden, greift normalerwe­ise das deutsche Finanzamt zu: Der Besitzer muss diese Reserven sofort voll versteuern. Innerhalb der EU gilt jedoch, dass das ins Ausland gebrachte Eigentum über fünf Jahre abgeschrie­ben werden darf.Wenn etwa ein Lkw in Deutschlan­d schon bis auf einen Euro abgeschrie­ben wurde, aber noch 100.000 Euro wert ist, wäre normalerwe­ise die Differenz sofort zu versteuern, sobald der Lkw ins Ausland gebracht wird. Wird er aber an eine Betriebsst­ätte innerhalb der EU weitergege­ben, kann das deutsche Unternehme­n einen Ausgleichs­posten bilden, der über fünf Jahre abzuschrei­ben ist. Mit dem Gesetz stellt Scholz nun klar, dass diese Stundungsr­egel auch nach dem Brexit gilt.

Betroffen sind auch Immobilien­besitzer, derenWohnu­ngseigentu­m in Großbritan­nien mit dem staatliche­n Riester-Zuschuss gefördert wurde. Sie müssen die Förderung nach dem Brexit nicht zurückzahl­en. Finanz-Staatssekr­etär Jörg Kukies kündigte ein weiteres Gesetz zum Schutz fürVersich­erungen und Derivate an.

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