Rheinische Post Mettmann

Das Preußenkon­kordat gilt weitgehend bis heute

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Das Preußenkon­kordat geschlosse­n am 14. Juni 1929; es ist ein Staatskirc­henvertrag, der zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlos­sen wurde. Darin wird das Verhältnis von Staat und Kirche geregelt.

In den deutschen Ländern gelten die Vereinbaru­ngen des Preußenkon­kordats im Wesentlich­en bis heute fort – soweit sie Nachfolges­taaten Preußens sind. Dazu gehört auch Nordrhein-Westfalen.

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