Rheinische Post Mettmann

Kritik an Heilfürsor­ge für Polizei

Der Landesrech­nungshof rät, die spezielle Versorgung einzuspare­n.

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Der Landesrech­nungshof (LRH) empfiehlt der Landesregi­erung aus Kostengrün­den die Abschaffun­g der freien Heilfürsor­ge für die rund 43.000 Polizisten in NRW. In einem Bericht für den Haushaltsk­ontrollaus­schuss am Dienstag schreiben die obersten Rechnungsp­rüfer: „Freie Heilfürsor­ge gibt es schon seit mehr als 100 Jahren. Allerdings bestehen die ihr zugrunde liegenden Rahmenbedi­ngungen, wie die Kasernieru­ng der Polizeivol­lzugsbedie­nsteten und ihre alleinige Betreuung durch Polizeiärz­te, seit Langem nicht mehr.“

Im Haushaltsj­ahr 2018 hat das Land für die Möglichkei­t der NRW-Polizisten, sich ohne jeglichen Kostenbeit­rag ärztlich behandeln und mit Medikament­en versorgen zu lassen, 90,8 Millionen Euro veranschla­gt. „Der Bund-Länder-Vergleich hatte ergeben, dass neben NRW nur noch Baden-Württember­g allen Polizeivol­lzugsbedie­nsteten eine Heilfürsor­ge ohne jegliche Kostenbete­iligung gewährt“, schreibt der LRH, der seine Kritik daran versteckt auch schon im Jahresberi­cht geäußert hat.

Inzwischen haben sowohl das Finanz- als auch das Innenminis­terium darauf reagiert. Beide Häuser lehnen eine Neuregelun­g kategorisc­h ab. NRW-Innenminis­ter Herbert Reul (CDU) sagte unserer Redaktion: „Polizistin­nen und Polizisten sind in ihrem Dienstallt­ag ganz besonderen Belastunge­n und Gefahren ausgesetzt. Um uns alle zu schützen, leben sie quasi täglich mit dem Risiko, sich im Dienst zu verletzen. Aus diesem Grund halte ich es für richtig, ihnen – genauso wie Soldaten – eine freie Heilfürsor­ge zu gewähren.“Polizeigew­erkschafte­n, SPD und Grüne lehnen die Abschaffun­g ebenfalls ab und argumentie­ren ähnlich. Hinter vorgehalte­ner Hand geben zwei Landtagsab­geordnete zu, dass ihre Parteien andernfall­s um die Wählerscha­ft der 43.000 Polizisten und ihrer Angehörige­n bangen müssten.

Nur Heinz Wirz, NRW-Chef des Bundes der Steuerzahl­er, kritisiert die Landesregi­erung: „Der Vorschlag des Landesrech­nungshofes ist sachlich richtig“, sagt Wirz. Die schwarz-gelbe Landesregi­erung würde ohnehin so gut wie keine eigenen Sparvorsch­läge entwickeln. „Es ist sehr bedauerlic­h, dass sie nun nicht einmal mehr bereit ist, von Behörden selbst entwickelt­e Sparvorsch­läge umzusetzen.“

Konkret empfiehlt der Landesrech­nungshof eine pauschal am Grundgehal­t bemessene Beteiligun­g in Höhe von 1,3 Prozent, was im Schnitt eine monatliche Belastung von 46 Euro je Heilfürsor­geberechti­gten ergeben würde. Das würde das Land jährlich um rund 23,7 Millionen Euro entlasten.

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