Rheinische Post Opladen

EuGH: Hohe Staatshilf­e für BMW unzulässig

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STRASSBURG (dpa) BMW stehen für die Fertigung von Elektroaut­os in Leipzig nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) weniger Fördergeld­er zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitio­nsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg. Die Beihilfe für die Errichtung einer Produktion­sanlage in Leipzig habe nur die Mehrkosten im Vergleich zu einer Errichtung in München ausgleiche­n dürfen. Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmark­ts unvereinba­r. Das Gericht folgte damit der Sicht der EU-Kommission, die die Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entspreche­nd gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer geklagt. BMW kann nun innerhalb von zwei Monaten gegen das Urteil beim EuGH vorgehen.

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