Rheinische Post Ratingen

Regeln für die Steuererkl­ärung – was Sündern droht

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DÜSSELDORF (gw/dpa) Sparkassen­präsident Georg Fahrenscho­n hat seine Steuererkl­ärungen für 2012, 2013 und 2014 um Jahre verspätet abgegeben. Aber welche Fristen sind eigentlich zu beachten?

Spätestens zum 31. Mai müssen diejenigen, die zur Abgabe verpflicht­et sind, ihre Steuererkl­ärung für das Vorjahr beim Finanzamt einreichen. Das gilt etwa für Selbststän­dige, Gewerbetre­ibende und Freiberufl­er sowie Arbeitnehm­er, die von mehreren Arbeitgebe­rn gleichzeit­ig Lohn bezogen haben – und häufig auch für Eheleute und Lebenspart­ner.

Wem die Zeit nicht reicht, kann formlos einen Antrag auf Verlängeru­ng stellen – das Finanzamt zeigt sich bei wenigen Wochen in der Regel kulant. Diejenigen, die Steuerbera­ter oder Lohnsteuer­vereine zu Hilfe ziehen, müssen erst bis zum 31. Dezember abgeben. Werden Fristen versäumt, drohen dem Steu- erpflichti­gen ein Zwangsgeld oder ein Verspätung­szuschlag.

Ab dem kommenden Jahr haben die Steuerzahl­er länger Zeit – bis 31. Juli des kommenden Jahres. Wenn ein Steuerbera­ter hilft, sogar bis Ende Februar. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererkl­ärung verpflicht­et ist, kann das freiwillig tun. Dafür bleiben vier Jahre Zeit. So kann bis zum 31. Dezember 2017 noch eine Steuererkl­ärung für 2013 eingereich­t werden.

Und was droht den Sündern? Wer nach Einschätzu­ng der Finanzbehö­rden Steuern bis zu 50.000 Euro hinterzoge­n hat, bekommt einen Strafbefeh­l und muss eine Geldstrafe zahlen. Die wird in Tagessätze­n bemessen und richtet sich nach der Schwere des Vergehens (was die Zahl der Tagessätze angeht) und dem Einkommen (was die Höhe der Tagessätze betrifft). Wer den Fiskus um mehr als 50.000 Euro prellt, muss ebenfalls eine Geldstrafe fürchten; er kann aber auch zu einer Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt werden.

Auf jeden Fall ins Gefängnis muss derjenige, der mindestens eine Million Euro an Steuern hinterzoge­n hat. Diese Strafe drohte vor Jahren dem früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel, dessen Anwälten es allerdings gelang, die strittige Summe unter die Millioneng­renze zu drücken und ihrem Mandanten die Haftstrafe zu ersparen.

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