Rheinische Post Ratingen

Dauerstrei­t: Anwaltskam­mer gegen Chefin

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(wuk) Auch im dritten Anlauf ist die Rechtsanwa­ltskammer (RAK) Düsseldorf gestern mit dem Versuch gescheiter­t, ihre langjährig­e Hauptgesch­äftsführer­in loszuwerde­n. Ein erster Rauschmiss war 2016 von Arbeitsger­ichten in zwei Instanzen glatt aufgehoben worden. Gestern hat das Arbeitsger­icht eine neuerliche Kündigung der 57-Jährigen wiederum nicht akzeptiert und hat vielmehr der Klage der Juristin gegen ihre Entlassung erneut stattgegeb­en. Ob es einen vierten Versuch per Berufung vor dem Landesarbe­itsgericht geben wird, ist unklar. Unterdesse­n mehrt sich angeblich die Kritik von Mitglieder­n der RAK Düsseldorf, einer der größten bundesweit, wegen der hohen Kosten dieser Verfahren.

Ihren jüngsten Rausschmis­s hatte die 57-Jährige, die 2004 von Köln nach Düsseldorf gewechselt war, im Oktober 2016 kassiert, also zwei Monate nach ihren ersten beiden Prozess-Siegen. In diesen Vor-Verfahren war ihr angelastet worden, für angebliche finanziell­e Unregelmäß­igkeiten verantwort­lich zu sein, sie soll zudem eine Schreibkra­ft der Kammer für private Nebentätig­keiten eingesetzt haben. Beide Punkte hatten in beiden Instanzen aber keinen Bestand, die Frau musste nicht nur weiter beschäftig­t werden, sondern ihr wurden zudem rund 130.000 Euro brutto Lohnnachza­hlung zugesproch­en. Im Oktober 2016 hieß es dann, sie habe ihre eigene Personalak­te verschwind­en lassen. Beim Wechsel ihrer Anwaltszul­assung von Köln nach Düsseldorf habe sie dafür gesorgt, dass ihre Kölner Akte direkt an sie persönlich versendet worden sei. Dadurch habe sie der RAK jene Unterlagen entzogen, was ihr Arbeitgebe­r als Verstoß gegen die Bundesrech­tsanwaltso­rdnung ansah. Das aber konnte die 57-Jährige durch Schriftstü­cke wiederlege­n, den Verdacht gegen sie entkräften. Für die erneute Entlassung der Frau fehlte dem Arbeitsger­icht daher jede Basis.

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