Rheinische Post Viersen

Vorzeitige Prüfung möglich

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(tmn) Erbringen Auszubilde­nde sehr gute Leistungen, ist im Nachhinein eine Verkürzung der Ausbildung­szeit möglich. Voraussetz­ung ist, dass der Jugendlich­e in der Berufsschu­le einen Notendurch­schnitt von mindestens 2,48 hat, sagt Sarah Persicke von der Handelskam­mer Hamburg. Außerdem muss er im Betrieb sehr positiv auffallen. Eine Verkürzung der Ausbildung ist im Nachhinein um maximal zwölf Monate zulässig. Sind Auszubilde­nde sehr gut, sollten sie in einem ersten Schritt ihren Ausbilder ansprechen. Er kann sich anschauen, ob die Voraussetz­ungen vorliegen – und dann mit dem Azubi gemeinsam einen Antrag auf Verkürzung bei der zuständige­n Kammer stellen. Wenn der Betrieb nicht einverstan­den ist, können Jugendlich­e auch im Alleingang einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen. Das sei allerdings eher der Ausnahmefa­ll, erläutert Persicke.

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