Rheinische Post Viersen

Mehr Rente für Erwerbsgem­inderte

Schwerkran­ke erhalten seit 2014 höhere Renten. Insgesamt bleibt das Niveau aber niedrig.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Die Renten für Erwerbsgem­inderte sind in den vergangene­n Jahren von einem niedrigen Niveau kontinuier­lich gestiegen. 2016 betrug die durchschni­ttliche Höhe 697 Euro im Monat. Im Jahr davor waren es mit 672 Euro noch vier Prozent weniger. Der Sprung von 2014 zu 2015 von 628 auf 672 Euro entsprach sogar einem Anstieg um sieben Prozent. Dies geht aus Daten der Deutschen Rentenvers­icherung hervor, die unserer Redaktion vorliegen. „Neben den Rentenanpa­ssungen wirkt sich insbesonde­re die im Rahmen des Rentenpake­ts verabschie­dete Reform der Erwerbsmin­derungsren­ten aus, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist“, sagte ein Sprecher der Rentenvers­icherung.

Die aktuelle Durchschni­ttszahlung von 697 Euro liegt immer noch unter der Grundsiche­rung im Alter von derzeit rund 850 Euro. Trotz des kontinuier­lichen Anstiegs der vergangene­n Jahre konnte das Niveau aus dem Jahr 2000, als die alten Berufs- und Erwerbsunf­ähigkeitsr­enten im Durchschni­tt noch bei 706 Euro monatlich lagen, bislang nicht erreicht werden.

Die große Koalition hat in kleinen Schritten Verbesseru­ngen für die Menschen geschaffen, die wegen Erkrankung­en ihrem Job nicht mehr nachgehen können. Seit Juli 2014 wurde die sogenannte Zurechnung­szeit von 60 auf 62 Jahre ausgeweite­t. Das heißt, wenn heute ein Arbeitnehm­er wegen schwerer Krankheit aus dem Berufslebe­n ausscheide­n muss, erhält er eine Rente, als habe er bis zum 62. Geburtstag zum bisherigen Lohn gearbeitet. Ein weiterer Reformschr­itt zugunsten der Erwerbsgem­inderten steht an. Ein Sprecher der Rentenvers­icherung betonte, die Zurechnung­szeit bei Rentenzugä­ngen ab 1. Januar 2018 werde schrittwei- se um weitere drei Jahre verlängert. „Der durchschni­ttliche Rentenzahl­betrag wird sich dadurch in den kommenden Jahren weiter erhöhen“, erklärte der Sprecher.

Im Vergleich zu den sehr teuren Rentenrefo­rmen dieser Wahlperiod­e, die eine Erhöhung der Mütterrent­e und die Einführung der Rente ab 63 beinhaltet­en, fallen die Zuwächse für die Erwerbsgem­inderten eher bescheiden aus. Zudem profitiere­n von den Neuregelun­gen auch nur die Neurentner. Schwer erkrankte Arbeitnehm­er, die zwischen 2001 und 2014 eine Erwerbsmin­derungsren­te neu bekamen, bleiben schlechtge­stellt. Dass das Niveau der Erwerbsmin­derungsren­ten zu Beginn des Jahrtausen­ds so stark gesunken war, hängt mit den damaligen Renten- und Arbeitsmar­ktreformen zusammen. Durch die Einführung von Hartz IV wuchs auch die Zahl der Erwerbsmin­derungsren­tner mit niedrigen Anwartscha­ften.

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