Rheinische Post Viersen

Nach Alkohol-Fahrt: Jan Ullrich erhält Bewährungs­strafe

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WEINFELDEN (sid) Der frühere Radstar und Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich ist wegen eines in der Schweiz von ihm unter erhebliche­m Alkoholein­fluss und mit stark überhöhter Geschwindi­gkeit verursacht­en Verkehrsun­falls im Jahr 2014 zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Dem einzigen deutschen Tour-Sieger bleibt damit der Gang ins Gefängnis erspart.

Das Bezirksger­icht Weinfelden im Kanton Thurgau verurteilt­e den 43Jährigen am Donnerstag zu 21 Monaten Freiheitss­trafe, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie zu umgerechne­t 8700 Euro Geldbuße. Das Gericht blieb damit über der Forderung von Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft, die jeweils 17 Monate auf Bewährung gefordert hatten. Ullrich war „vorsätzlic­he grobe Verletzung der Verkehrsre­geln sowie mehrfaches vorsätzlic­hes Fahren in qualifizie­rt fahrunfähi­gem Zustand“vorgeworfe­n worden.

Ullrich hatte am 19. Mai 2014 einen Unfall verursacht, bei dem zwei Personen leicht verletzt worden waren. „Ich habe einen Fehler begangen, den ich sehr bereue“, erklärte Ullrich vor Gericht.

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