Nach Alkohol-Fahrt: Jan Ullrich erhält Bewährungsstrafe
WEINFELDEN (sid) Der frühere Radstar und Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich ist wegen eines in der Schweiz von ihm unter erheblichem Alkoholeinfluss und mit stark überhöhter Geschwindigkeit verursachten Verkehrsunfalls im Jahr 2014 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem einzigen deutschen Tour-Sieger bleibt damit der Gang ins Gefängnis erspart.
Das Bezirksgericht Weinfelden im Kanton Thurgau verurteilte den 43Jährigen am Donnerstag zu 21 Monaten Freiheitsstrafe, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie zu umgerechnet 8700 Euro Geldbuße. Das Gericht blieb damit über der Forderung von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die jeweils 17 Monate auf Bewährung gefordert hatten. Ullrich war „vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand“vorgeworfen worden.
Ullrich hatte am 19. Mai 2014 einen Unfall verursacht, bei dem zwei Personen leicht verletzt worden waren. „Ich habe einen Fehler begangen, den ich sehr bereue“, erklärte Ullrich vor Gericht.