Rheinische Post

Köln: Stadtrat darf Kleinparte­ien nicht benachteil­igen

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MÜNSTER/KÖLN (rky) Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster hat einen Beschluss des Kölner Stadtrats gekippt, die Personalzu­schüsse für die größeren Fraktionen (SPD, CDU, Grüne, FDP, Linke) stark zu erhöhen und gleichzeit­ig kleineren Fraktionen und Gruppen keine Erhöhung zuzubillig­en. Hauptprofi­teur des Urteils ist die dreiköpfig­e Fraktion der AfD. Das Gericht hielt konkret fest, ihm erschließe sich nicht, warum eine Fraktion mit vier Mitglieder­n dreimal so viel Geld für Mitarbeite­r (182.000 Euro im Jahr) erhält wie eine dreiköpfig­e Fraktion (67.000 Euro). Die AfD begrüßt das Urteil. Sie schlägt nun weniger Geld für alle vor. Das Urteil erwirkt hatte die rechtsextr­eme Gruppe Pro Köln.

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