Köln: Stadtrat darf Kleinparteien nicht benachteiligen
MÜNSTER/KÖLN (rky) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Beschluss des Kölner Stadtrats gekippt, die Personalzuschüsse für die größeren Fraktionen (SPD, CDU, Grüne, FDP, Linke) stark zu erhöhen und gleichzeitig kleineren Fraktionen und Gruppen keine Erhöhung zuzubilligen. Hauptprofiteur des Urteils ist die dreiköpfige Fraktion der AfD. Das Gericht hielt konkret fest, ihm erschließe sich nicht, warum eine Fraktion mit vier Mitgliedern dreimal so viel Geld für Mitarbeiter (182.000 Euro im Jahr) erhält wie eine dreiköpfige Fraktion (67.000 Euro). Die AfD begrüßt das Urteil. Sie schlägt nun weniger Geld für alle vor. Das Urteil erwirkt hatte die rechtsextreme Gruppe Pro Köln.