Mann soll Schülerin belästigt haben
(wuk) Fast zwei Jahre nach der Anzeige einer damaligen Schülerin (19) gegen einen Architekten (48) mit Kö-Adresse hat das Landgericht die Akte wegen tätlicher Beleidigung gestern geschlossen. Das Amtsgericht hatte den Mann 2015 wegen sexueller Übergriffe gegen die junge Frau mit vier Monaten Bewährungsstrafe und 2500 Euro Buße an die Frauenberatungsstelle belegt. In der Berufung wurde diese Strafe jetzt aufgehoben, das Verfahren „wegen geringer Schuld“eingestellt. Der Mann muss ratenweise nur noch 1500 Euro Buße an ein Kinderhospiz zahlen. Und er muss der Frau ihre gesamten Anwaltskosten von etwa 1000 Euro ersetzen.
Im Mai 2015 hatte sich die damalige Schülerin für ein Praktikum im Architekturbüro des Angeklagten beworben. Doch ein Vorstellungsgespräch in den Geschäftsräumen soll der 48-Jährige ausgenutzt haben, um der 19-Jährigen mehrfach zweideutige Avancen zu machen, sich an sie zu drücken, sie unsittlich zu berühren. Die junge Frau war davon so geschockt, dass sie auch die IHK auf den Vorfall aufmerksam gemacht hat. Nach zwei Vorstrafen als Sexualtäter hatte der Angeklagte beim Amtsgericht dann schlechte Karten. Obwohl er alle Vorwürfe leugnete, kam das Gericht damals zum Schuldspruch. Für das Landgericht stellte sich der Fall gestern aber offenbar deutlich milder dar.
Nach Rechtsgesprächen war auch der Staatsanwalt bereit, die Schuld des Angeklagten als gering anzusehen und das Verfahren ohne weitere Erörterung oder gar eine Anhörung der jungen Frau einzustellen.