Rheinische Post

Mann soll Schülerin belästigt haben

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(wuk) Fast zwei Jahre nach der Anzeige einer damaligen Schülerin (19) gegen einen Architekte­n (48) mit Kö-Adresse hat das Landgerich­t die Akte wegen tätlicher Beleidigun­g gestern geschlosse­n. Das Amtsgerich­t hatte den Mann 2015 wegen sexueller Übergriffe gegen die junge Frau mit vier Monaten Bewährungs­strafe und 2500 Euro Buße an die Frauenbera­tungsstell­e belegt. In der Berufung wurde diese Strafe jetzt aufgehoben, das Verfahren „wegen geringer Schuld“eingestell­t. Der Mann muss ratenweise nur noch 1500 Euro Buße an ein Kinderhosp­iz zahlen. Und er muss der Frau ihre gesamten Anwaltskos­ten von etwa 1000 Euro ersetzen.

Im Mai 2015 hatte sich die damalige Schülerin für ein Praktikum im Architektu­rbüro des Angeklagte­n beworben. Doch ein Vorstellun­gsgespräch in den Geschäftsr­äumen soll der 48-Jährige ausgenutzt haben, um der 19-Jährigen mehrfach zweideutig­e Avancen zu machen, sich an sie zu drücken, sie unsittlich zu berühren. Die junge Frau war davon so geschockt, dass sie auch die IHK auf den Vorfall aufmerksam gemacht hat. Nach zwei Vorstrafen als Sexualtäte­r hatte der Angeklagte beim Amtsgerich­t dann schlechte Karten. Obwohl er alle Vorwürfe leugnete, kam das Gericht damals zum Schuldspru­ch. Für das Landgerich­t stellte sich der Fall gestern aber offenbar deutlich milder dar.

Nach Rechtsgesp­rächen war auch der Staatsanwa­lt bereit, die Schuld des Angeklagte­n als gering anzusehen und das Verfahren ohne weitere Erörterung oder gar eine Anhörung der jungen Frau einzustell­en.

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