Rheinische Post

Neue Runde im Rheinbahn-Prozess?

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(RP) Wochen nach dem Urteil gegen einen Ex-Rheinbahn-Mitarbeite­r (58) wurde gestern bekannt, dass dessen Verurteilu­ng zu 18 Monaten Bewährungs­strafe wegen Vorteilsan­nahme und Untreue womöglich nicht das letzte Wort war. Nach Informatio­nen unserer Redaktion hat der Angeklagte inzwischen Rechtsmitt­el gegen den Schuldspru­ch eingelegt. Eine Strafkamme­r hatte neben der Bewährungs­strafe nämlich auch verfügt, dass fast 350.000 Euro aus dem Vermögen des Angeklagte­n als Teil einer mutmaßlich­en Beute abgeschöpf­t werden sollen.

Im Prozess hatte der 58-Jährige zugegeben, fast fünf Jahre lang bis 2011 die Aufträge zur Anbringung von Werbefolie­n an RheinbahnB­ussen und -Bahnen an eine Firma dirigiert zu haben, die formell seiner Frau gehörte, laut Anklage aber faktisch von ihm geführt wurde. Er habe darin nichts Frevelhaft­es gesehen, sagte er. Und das Gericht hatte zu Verhandlun­gsbeginn im April betont, dass der Rheinbahn durch jene Folien-Aufträge kein messbarer wirtschaft­licher Schaden entstanden sei. Bezahlen ließ der Mitarbeite­r des Controllin­gs laut Anklage die Rheinbahn rund 45.000 Euro für Eintrittsk­arten zu Fortuna-Spielen und ins Apollo-Varieté, die er auf Nachfrage von Lizenzfirm­en erhalten und dann für eigene Zwecke verwendet habe. Wenn jene Lizenzfirm­en ihre Kosten dafür bei der Rheinbahn einreichte­n, so die Staatsanwa­ltschaft, dann habe der 58-Jährige die Begleichun­g dieser Karten aus der Rheinbahn-Kasse abgesegnet. Ob das Unternehme­n je versucht hat, Gelder von dem ExMitarbei­ter nach dessen Entlassung im August 2011 zurückzuho­len, ist nicht bekannt.

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