Rheinische Post

Prozess wegen Protest gegen AfD

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(sg) Der Protest eines Gewerkscha­fters gegen die Teilnahme der AfD an einer Podiumsdis­kussion zur Landtagswa­hl hat heute ein juristisch­es Nachspiel. Wegen eines Verstoßes gegen das Versammlun­gsgesetz soll sich der Mann heute vor Gericht verantwort­en. Zuvor war ein Strafbefeh­l über 1500 Euro ergangen, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Das Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“will seinen Aktivisten mit einer Demo vor dem Gerichtsge­bäude unterstütz­en. Weil nächste Woche ein ähnliches Verfahren ansteht, fürchtet Bündnis-Sprecher Oliver Ongaro einen „besonderen Verfolgung­swillen der Behörden“gegen „Aktionen des zivilen Ungehorsam­s“.

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