Rheinische Post

NRW plant Lebensarbe­itszeitkon­ten für Beamte

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Auf die rund 330.000 Landesbesc­häftigten kommt eine neue Dienstrech­tsreform zu. Das geht aus einem internen Bericht der Landesregi­erung für den Personalau­sschuss des Landtages hervor, der unserer Redaktion vorliegt. „Das Dienstrech­t des Landes bedarf der ständigen Weiterentw­icklung“, heißt es darin. Das Eckpunktep­apier sieht unter anderem die „Ein- führung von Lebensarbe­itszeitkon­ten“vor. In vielen Teilen der Verwaltung und auch bei der NRW-Polizei sind in den vergangene­n Jahren Tausende von Überstunde­n angefallen, deren Ausgleich angesichts drohender Verfallsda­ten jedoch unklar war.

Auch ein weiteres Dauer-Ärgernis der NRW-Beamten soll in Angriff genommen werden: Der Abrechnung­sprozess mit der so genannten Beihilfe, bei der die Beamten sich Teile ihrer Gesundheit­skosten erstatten lassen müssen, soll entbürokra­tisiert werden.

Eine „Stärkung der Attraktivi­tät der gesamten Verwaltung durch ein modernes Personalma­rketing“und die „Verbesseru­ng qualitativ hochwertig­er Ausbildung­sangebote“, wie es in dem Bericht heißt, sind weitere Eckpunkte. Außerdem sollen Maßnahmen zur Verbesseru­ng der Vereinbark­eit von Familie und Beruf ergriffen werden.

Die unter der Vorgängerr­egierung verabschie­dete Dienstrech­tsreform war unter anderem an Vorgaben gescheiter­t, nach denen Frauen auch bei schlechter­er Qualifizie­rung bevorzugt befördert werden sollten. Etliche Gerichte erklärten diese Vorgabe für verfassung­swidrig. In dem schwarz-gelben Eckpunktep­apier ist nun nur noch von „einer wirksamen Frauenförd­erung für gleiche Entwicklun­gschancen für Frauen und Männer“die Rede.

Bis zur konkreten Umsetzung können Insidern zufolge aber noch Jahre ins Land gehen. Auch die rotgrüne Vorgängerr­egierung hatte für „ihre“Dienstrech­tsreform einen sechsjähri­gen Anlauf gebraucht. Die Erarbeitun­g eines neuen Rahmen-Arbeitsver­trages für sämtliche Beamten und Angestellt­en des Landes gilt als eine der größten personalpo­litischen und juristisch­en Herausford­erungen einer Landesregi­erung.

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