Hunderte Strafanzeigen gegen Kurden
(sg) Die unangemeldeten Kurdendemonstrationen, bei denen es am Sonntag im Flughafen und vor dem Hauptbahnhof zu diversen Zwischenfällen kam, haben ein juristisches Nachspiel. Die Polizei hat Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsrecht (am Flughafen) sowie zusätzlich wegen Landfriedensbruch und Nötigung (vor dem Hauptbahnhof) erstattet. Die Personalien der 400 Demonstranten am Flughafen und der etwa 150 überwiegend Kurdinnen, die vor dem Hauptbahnhof die Rheinbahngleise blockiert hatten, wurden festgestellt. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug, die Verfahren gegen die Beteiligten einzuleiten.
16 Menschen waren am Sonntag im Flughafengebäude verletzt worden. Das aber ist nicht den kurdischen Demonstranten anzulasten: Bei den Verletzungen handelt es sich überwiegend um Augenreizungen durch das Pfefferspray, das die Polizei gegen die randalierenden Demonstranten einsetzte. Fünf Polizisten und elf unbeteiligte Reisende waren davon betroffen. Demonstranten haben bislang keine Verletzungen angezeigt. Während der unangemeldeten Demo am Flughafen waren drei Männer kurzzeitig in Gewahrsam genommen worden, alle sind wieder frei.