Rheinische Post

Gericht will Tod von Hund klären

Der Zwergspitz wurde grausam misshandel­t. Der Angeklagte leugnet die Tat.

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DÜSSELDORF (wuk) Den grausamen Tod eines Hundes will das Amtsgerich­t Düsseldorf jetzt genau aufklären. Vor rund einem Jahr hatte eine Düsseldorf­erin (38) ihren fünf Jahre alten Zwergspitz-Rüden „Filou“für einen Tag in die Obhut ihres Freundes (39) gegeben – und am nächsten Morgen war der kleine Hund tot. Gestorben an massiven inneren Verletzung­en, sagten Tierärzte. Zudem war dem Minispitz die Rute abgerissen worden. Doch der Hundesitte­r will dafür nicht verantwort­lich sein, wehrte sich gestern empört gegen die Anklage wegen Tierquäler­ei: „Ich habe keine Schuld!“Was wiederum das Frauchen von „Filou“empörte: „Das kann er mir doch nicht erzählen, der gehört ins Gefängnis!“

In seiner Unschuldsb­eteuerung hat der Angeklagte nun mehrere Zeugen dafür benannt, dass es dem kleinen Spitz schon am Vortag nicht gut gegangen sei. Als er das Tier morgens bei der Freundin abgeholt und dann den ganzen Tag betreut habe, sei „Filou“zwar noch munter und gesund gewesen. Er könne sich die Verletzung­en des kleinen Hundes nicht erklären – aber als er „Filou“am Abend zu Frauchen zurückgebr­acht habe, sei das Tier plötzlich apathisch gewesen.

Der Angeklagte, der sich als tierlieb beschreibt, hat dann zwar 450 Euro für die letztlich erfolglose Tierarzt-Behandlung von „Filou“übernommen – aber nicht als Schuldeing­eständnis, sondern weil Frauchen kein Geld dafür hatte.

Seit dem Tod des Hündchens ist das Paar getrennt, der Angeklagte gab auch an, er sei von Bekannten der Ex-Freundin später „quer über die Straße als Hundemörde­r beschimpft“worden. Dabei habe er sich nichts vorzuwerfe­n. Auch habe er zu dem Hund kein schlechtes Verhältnis gehabt, nur mal moniert, dass „Filou“nicht stubenrein gewesen sei. „Der Hund hatte Angst vor ihm“, erklärte dagegen die 38-jährige Ex-Freundin gestern mit Tränen in den Augen. „Er hat sich doch nur in die Hose gemacht, wenn er ihn gesehen hat!“

Welche Version näher an der Wahrheit liegt, will das Gericht demnächst mit allen Zeugen und Gutachtern klären. Dem Angeklagte­n drohen bei einer Verurteilu­ng bis zu drei Jahre Gefängnis.

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Zwergspitz „Filou“wurde unter anderem die Rute abgerissen.

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