Hund in heißem Auto - Halter muss Geldbuße zahlen
(wuk) 478 Euro Buße für die Qualen, die er seinem eingesperrten Hund bei 30 Grad Sommerhitze im Auto zugefügt hatte, muss ein 45-jähriger Handwerker zahlen.
Monatelang hatte sich der Hundehalter gegen die Buße gesträubt, doch als eine Amtsrichterin den Fall genauer untersuchen wollte, blieb die Anklagebank leer. Da der Handwerker den Prozess sausen ließ, wurde sein Einspruch gegen das Bußgeld verworfen. Einer Passantin hatte der schwarze Mischlingshund des 45-Jährigen vermutlich sein Leben zu verdanken. An einem der heißesten Sommertage 2017 mit Temperaturen von rund 30 Grad war die Frau auf das im Auto eingesperrte Tier aufmerksam geworden. Der dunkel lackierte Wagen stand in Bahnhofsnähe in praller Mittagssonne, drinnen bellte der Hund kläglich, Wasser im Auto gab es nicht, Schiebedach und Seitenfenster standen kaum einen Fingerbreit offen. Ordnungskräfte wollten das Auto gewaltsam öffnen, als der Halter in Handwerkerkluft ankam. Er sei „nur ganz kurz“weg gewesen, „höchstens 50 Minuten“, aber keinesfalls „stundenlang“, wie es im Bußgeldbescheid hieß. Er fand, er habe dem Hund kein Leid zugefügt. Dagegen spricht laut Ordnungsamt, dass sich am Parkschein die Dauer ablesen ließ. Bei einem ersten Prozessversuch Mitte Januar hatte der Hundehalter erklärt, er habe die Parkzeit von zwanzig Minuten nur deshalb so drastisch überschritten, weil er beim Abholen von Farbe von einem Lieferanten aufgehalten worden sei. Eine Buße könne er nicht zahlen, weil er arbeitslos sei. Da er zum Prozess nicht erschienen ist, wird er die Summe aufbringen müssen.