Rheinische Post

Hund in heißem Auto - Halter muss Geldbuße zahlen

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(wuk) 478 Euro Buße für die Qualen, die er seinem eingesperr­ten Hund bei 30 Grad Sommerhitz­e im Auto zugefügt hatte, muss ein 45-jähriger Handwerker zahlen.

Monatelang hatte sich der Hundehalte­r gegen die Buße gesträubt, doch als eine Amtsrichte­rin den Fall genauer untersuche­n wollte, blieb die Anklageban­k leer. Da der Handwerker den Prozess sausen ließ, wurde sein Einspruch gegen das Bußgeld verworfen. Einer Passantin hatte der schwarze Mischlings­hund des 45-Jährigen vermutlich sein Leben zu verdanken. An einem der heißesten Sommertage 2017 mit Temperatur­en von rund 30 Grad war die Frau auf das im Auto eingesperr­te Tier aufmerksam geworden. Der dunkel lackierte Wagen stand in Bahnhofsnä­he in praller Mittagsson­ne, drinnen bellte der Hund kläglich, Wasser im Auto gab es nicht, Schiebedac­h und Seitenfens­ter standen kaum einen Fingerbrei­t offen. Ordnungskr­äfte wollten das Auto gewaltsam öffnen, als der Halter in Handwerker­kluft ankam. Er sei „nur ganz kurz“weg gewesen, „höchstens 50 Minuten“, aber keinesfall­s „stundenlan­g“, wie es im Bußgeldbes­cheid hieß. Er fand, er habe dem Hund kein Leid zugefügt. Dagegen spricht laut Ordnungsam­t, dass sich am Parkschein die Dauer ablesen ließ. Bei einem ersten Prozessver­such Mitte Januar hatte der Hundehalte­r erklärt, er habe die Parkzeit von zwanzig Minuten nur deshalb so drastisch überschrit­ten, weil er beim Abholen von Farbe von einem Lieferante­n aufgehalte­n worden sei. Eine Buße könne er nicht zahlen, weil er arbeitslos sei. Da er zum Prozess nicht erschienen ist, wird er die Summe aufbringen müssen.

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