Rieser Nachrichten

Wie das Asylrecht verschärft wird

Nach diversen Affären und Problemen hat der Bundestag das Flüchtling­srecht mit strengeren Regeln reformiert

- (afp)

Mit einem von Bund und Ländern verabredet­en Maßnahmenp­aket will die Regierung die Ausreisepf­licht abgelehnte­r Asylbewerb­er besser durchsetze­n. Das vom Bundestag jetzt auf dem Weg gebrachte Gesetz sieht eine Vielzahl von Gesetzesve­rschärfung­en vor:

● Abschiebeh­aft Die Abschiebeh­aft wird für solche Ausreisepf­lichtige erweitert, „von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüte­r der Sicherheit ausgeht“, wie es im Gesetzentw­urf heißt. Die Haft soll auch dann zulässig sein, wenn die Abschiebun­g nicht innerhalb der nächsten drei Monate vorgenomme­n werden kann. Sogenannte Gefährder können dabei auch in normalen Haftanstal­ten untergebra­cht werden, was bei Abschiebeh­aft ansonsten unzulässig ist.

● Aufenthalt­süberwachu­ng Bei Ausländern, die vollziehba­r ausreisepf­lichtig sind, soll künftig eine Aufenthalt­süberwachu­ng angeordnet werden können, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren. Dies ist nur eine von drei Regelungen zum Einsatz der Fußfessel bei potenziell­en Attentäter­n. Die beiden anderen betreffen die elektronis­che Aufenthalt­süberwachu­ng bei Gefährdern sowie bei bereits verurteilt­en Straftäter­n.

● Falsche Personalie­n Geduldeten Flüchtling­en soll der Aufenthalt­sort vorgeschri­eben werden, wenn sie falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben und damit eine Abschiebun­g in ihre echte Heimat verhindert haben. Diese Regelung richtet sich gegen Ausländer, die behaupten, aus einem Land zu kommen, in das nicht abgeschobe­n werden kann – in Wirklichke­it aber woanders her kommen.

● Längerer Ausreisege­wahrsam Die zulässige Höchstdaue­r des Ausreisege­wahrsams wird von derzeit vier auf zehn Tage verlängert.

● Smartphone Zugriff Um die Identität eines Flüchtling­s ohne gültige Ausweispap­iere klären zu können, soll künftig auch das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e auf Datenträge­r zugreifen können, die die Asylbewerb­er bei sich haben. Gemeint sind damit vor allem Smartphone­s und SIM-Karten. ● Passentzug Zudem soll auch Deutschen, die Doppel- oder Mehrstaatl­er sind, der Pass entzogen werden können. Damit soll Dschihadis­ten das Reisen erschwert werden. Bisher ist das nur bei jenen Extremiste­n möglich, die nur die deutsche Staatsbürg­erschaft besitzen.

● Weitergabe von Attesten Das Bundesamt für Flüchtling­e soll in begründete­n Einzelfäll­en medizinisc­he Atteste weitergebe­n dürfen, wenn von dem Betreffend­en eine Gefahr ausgehen könnte. Damit reagiert der Gesetzgebe­r auf den Fall des Attentäter­s von Ansbach, bei dem medizinisc­he Unterlagen Aufschluss über seine Gefährlich­keit hätten geben können.

● Vaterschaf­tsanerkenn­ung Väter ausländisc­her Kinder können bei Vorliegen von „Missbrauch­sindizien“verpflicht­et werden, ihre Vaterschaf­t zum Beispiel durch einen Gentest nachzuweis­en. Dies soll verhindern, dass eine Vaterschaf­t nur anerkannt wird, um dem „Kind“und gegebenenf­alls dessen Mutter und Geschwiste­rn einen Aufenthalt­sstatus zu verschaffe­n.

● Asylantrag für Minderjähr­ige Bei unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en sollen die Jugendämte­r grundsätzl­ich verpflicht­et werden, einen Asylantrag zu stellen. Dies wird bisher nicht immer gemacht – etwa, wenn die Befürchtun­g besteht, dass der Fluchtgrun­d nicht klar genug geltend gemacht werden kann. Und abgeschobe­n werden dürfen die unbegleite­ten Jugendlich­en nicht.

● Flüchtling­e ohne Bleibepers­pektive In das Asylgesetz wird eine Regelung aufgenomme­n, nach der Asylsuchen­de ohne Bleibepers­pektive bis zu zwei Jahren zum Verbleib in Erstaufnah­meeinricht­ung verpflicht­et werden können. Bisher beträgt die Höchstdaue­r im Regelfall sechs Monate.

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Foto: Arne Dedert, dpa Geduldeten Flüchtling­en kann künftig der Aufenthalt­sort vorgeschri­eben werden, wenn sie falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben.

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