TÜV will alte Fahrgeschäfte ausbremsen
Gericht prüft, ob Schausteller kräftig nachbessern müssen
Sie stehen seit Jahrzehnten auf der Wiesn und anderen Volksfesten und sollen plötzlich neuen TÜV-Standards genügen: Der Streit um technische Vorgaben auch für ältere Karussells und Fahrgeschäfte hat am Donnerstag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigt. Der Schausteller Eduard Hohmann wehrt sich dagegen, dass er mit seinem gut 25 Jahre alten Gondel-Karussell „Magic“neue DIN-Vorschriften einhalten soll, die beim Bau seines Geschäfts noch gar nicht galten. Unter anderem geht es um Schweißtechniken.
Umbauten seien mit hohen Kosten verbunden und sicherheitstechnisch nicht unbedingt sinnvoll, sagen die Schaustellerverbände. Bei der Umsetzung der EU-Norm für die Gesetzgebung Bayerns sei etwas nicht richtig gelaufen. Das Gericht soll nun prüfen, ob die Norm wirksam in die bayerischen Baubestimmungen übernommen worden ist.
Es gehe um die Sicherheit, argumentiert der TÜV. Die Schausteller hingegen sehen keinen Sicherheitsgewinn. Die deutschen Fahrgeschäfte gehörten zu den sichersten weltweit, argumentieren der Deut- sche Schaustellerbund und der Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute. Ein Urteil wird für nächste Woche erwartet. In der ersten Instanz hatte Hohmann 2015 vor dem Verwaltungsgericht in München Recht bekommen. Nun aber steht der Erfolg auf der Kippe.
Mehrere Hundert Betreiber von „Fliegenden Bauten“sind nach Schätzungen von den neuen Vorgaben betroffen. Für viele Schausteller gehe es um die berufliche Existenz, warnen die Schausteller – und ohne Karussells leide die Tradition auf den Volksfesten.