Rieser Nachrichten

TÜV will alte Fahrgeschä­fte ausbremsen

Gericht prüft, ob Schaustell­er kräftig nachbesser­n müssen

- (dpa)

Sie stehen seit Jahrzehnte­n auf der Wiesn und anderen Volksfeste­n und sollen plötzlich neuen TÜV-Standards genügen: Der Streit um technische Vorgaben auch für ältere Karussells und Fahrgeschä­fte hat am Donnerstag den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München beschäftig­t. Der Schaustell­er Eduard Hohmann wehrt sich dagegen, dass er mit seinem gut 25 Jahre alten Gondel-Karussell „Magic“neue DIN-Vorschrift­en einhalten soll, die beim Bau seines Geschäfts noch gar nicht galten. Unter anderem geht es um Schweißtec­hniken.

Umbauten seien mit hohen Kosten verbunden und sicherheit­stechnisch nicht unbedingt sinnvoll, sagen die Schaustell­erverbände. Bei der Umsetzung der EU-Norm für die Gesetzgebu­ng Bayerns sei etwas nicht richtig gelaufen. Das Gericht soll nun prüfen, ob die Norm wirksam in die bayerische­n Baubestimm­ungen übernommen worden ist.

Es gehe um die Sicherheit, argumentie­rt der TÜV. Die Schaustell­er hingegen sehen keinen Sicherheit­sgewinn. Die deutschen Fahrgeschä­fte gehörten zu den sichersten weltweit, argumentie­ren der Deut- sche Schaustell­erbund und der Bundesverb­and Deutscher Schaustell­er und Marktkaufl­eute. Ein Urteil wird für nächste Woche erwartet. In der ersten Instanz hatte Hohmann 2015 vor dem Verwaltung­sgericht in München Recht bekommen. Nun aber steht der Erfolg auf der Kippe.

Mehrere Hundert Betreiber von „Fliegenden Bauten“sind nach Schätzunge­n von den neuen Vorgaben betroffen. Für viele Schaustell­er gehe es um die berufliche Existenz, warnen die Schaustell­er – und ohne Karussells leide die Tradition auf den Volksfeste­n.

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