Betrug unter Nachbarn
Ein Mann bietet einer Bekannten an, ihr Auto für 7000 Euro zu verkaufen. Am Ende ist der Wagen weg – und das Geld auch. Nun wurde der Fall vor dem Nördlinger Amtsgericht verhandelt
Nördlingen Kleinlaut und mit ausdrucksloser Miene saß der Angeklagte im Sitzungszimmer des Nördlinger Amtsgerichts. Ohne Regung hörte der 34-Jährige die Anschuldigungen an. Im August des vergangenen Jahres soll er seiner damaligen Nachbarin angeboten haben, ihr Auto bei einem Händler in Aalen für 7000 Euro zu verkaufen. „Wir sind zufällig ins Gespräch gekommen und er hat behauptet, Erfahrung im Autohandel zu haben“, sagte die Geschädigte.
Ein paar Tage nachdem der Nachbar das Auto samt Papieren abgeholte hatte, habe er behauptet, dass der Händler nur 6800 Euro für den Wagen zahlen würde. „Danach hat er uns immer wieder vertröstet und versetzt“, erinnerte sich die Rieserin. Wochenlang behauptete der Angeklagte, dass er das Geld habe. Eine Übergabe sei aber nie zustande gekommen. Dann hätten angeblich Einbrecher das Geld aus seiner Wohnung gestohlen. „Und plötzlich drohte er mir mit dem Anwalt wegen Verleumdung“, sagte die Frau. Sie habe überall herumerzählt, dass der Rieser sie über den Tisch gezogen habe. Das Auto sei da schon längst verkauft gewesen, und zwar für nur 4500 Euro.
Zu den Anschuldigungen äußerte sich der angeklagte 34-Jährige nicht. Mit seiner ehemaligen Nachbarin nahm er während der Verhandlung keinen Blickkontakt auf. Die Staatsanwältin Julia Buijze forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung sowie 150 Sozialstunden. „Die Geschädigte hat anschaulich geschildert, wie der Angeklagte sie vertröstete“, sagte Buijze. Der Betrug sei erwiesen. Dabei hat er weder ein Geständnis abgegeben, noch sich bei der Geschädigten entschuldigt, so die Staatsanwältin. Als ihm Richterin Andrea Eisenbarth das Wort übergab, sagte der 34-Jährige, er hat sich bei dem Mann seiner Nachbarin entschuldigt. Außerdem fand er die Strafe zu hoch. Das sah Eisenbarth aber anders und folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. „Das war ein glasklarer Betrug“, sagte die Richterin. Er habe von Anfang nichts anderes vorgehabt, als das Auto schnell zu verkaufen und das Geld aufgrund seiner schwierigen wirtschaftlichen Lage zu behalten. Derzeit ist der Angeklagte arbeitslos und lebt von seinem Ersparten. Zudem habe er Schulden im hohen fünfstelligen Bereich. „Der Schaden liegt bei 6800 Euro für die Geschädigte, denn diese Summe sei versprochen worden“, sagte Eisenbarth. „Sie haben die vertrauensvolle Nachbarschaft ausgenutzt.“Eine Bewährungsstrafe sei eine schwierige Entscheidung gewesen. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, zweimal wegen Betrug und einmal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. „Ich gebe ihnen noch einmal eine Chance sich zu beweisen“, sagte Eisenbarth. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.