Rieser Nachrichten

Warnung vor Rückruf SMS einer Inkasso Kanzlei

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Verbrauche­rschützer haben vor einer Rückruf-SMS einer Anwaltskan­zlei gewarnt und Betroffene­n geraten, nicht auf die Forderunge­n einzugehen. Die Nachricht könne einer Kanzlei zugeordnet werden, die hauptsächl­ich im Inkasso-Wesen tätig sei, erklärte die Verbrauche­rzentrale Bayern am Freitag. Von dem geforderte­n Rückruf rate sie dennoch ab. Seriöse Inkasso-Unternehme­n machten ihre Ansprüche schriftlic­h geltend und gäben dabei Auftraggeb­er und Grund für die Forderung an. Bei einem Rückruf könne versucht werden, „an aktuelle Daten des Verbrauche­rs wie Anschrift, Geburtsdat­um und Kontodaten zu gelangen“, warnte die Verbrauche­rzentrale. Eine Pflicht zur Bekanntgab­e dieser Daten gebe es nicht. Die Verbrauche­rschützer warnten vor diesem Hintergrun­d auch vor falschen E-Mails und SMS von angebliche­n Inkasso-Firmen. Auch diese seien vermehrt in Umlauf.

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