Gericht setzt Grenzen für Überwachung
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden: Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht ohne hinreichende Gründe von einem Detektiv überwachen lassen.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden: Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht ohne hinreichende Gründe von einem Detektiv überwachen lassen.