Was Reisende über Souvenirs wissen müssen
Urlauber dürfen Produkte, die aus bestimmten Pflanzen hergestellt werden, nicht nach Deutschland einführen
Potsdam. Ein Souvenir aus dem Urlaub mitzubringen, ist für die meisten Reisenden selbstverständlich. Doch nicht alles, was in Ländern außerhalb der Europäischen Union verkauft wird, lässt sich ohne weiteres nach Deutschland einführen. Einige Güter dürfen gar nicht ins Land gebracht werden, für andere werden Abgaben fällig. Einen Überblick gibt das Hauptzollamt in Potsdam. Einschränkungen: Mit verbotenen Gütern wie etwa Waffen, kommen deutsche Urlauber wohl kaum in Berührung. Anders sieht es bei bestimmten Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Souvenirs aus: Für sie gelten Arten- und Pflanzenschutzbedin- gungen. „In manchen Ländern kann der Eindruck entstehen, dass der Verkauf erlaubt ist“, sagt Detlef Szesny, Sprecher des Hauptzollamts. Das ist aber meist nicht der Fall. Am Flughafen in Deutschland werden die Waren dem Reisenden abgenommen.
Auch verbotene Arzneimittel machen Ärger, wenn sie entdeckt werden. Dazu zählen gefälschte Medikamente und Dopingmittel. Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland als Arznei gelten, sind ebenso nicht erlaubt. Das gilt auch für viele Lebensmittel aus Nicht-EUStaaten, etwa tierische Produkte, Kartoffeln oder Wildpilze. „Ein Grenzveterinär schaut sich die Mittel an und entscheidet, ob sie eingezogen werden“, so Szesny. Zoll und Steuern: Die Einfuhr einiger Güter aus Nicht-EU-Staaten ist zwar nicht verboten, es werden aber Abgaben fällig. Für die Einfuhr von Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkohol gilt eine Freimenge von lediglich einem Liter. Alternativ dürfen es maximal zwei Liter Alkoholika sein, die weniger als 22 Prozent Alkohol enthalten. Bei Weinen sind vier Liter erlaubt, bei Bier 16 Liter. Werden diese Mengen überschritten, muss der Reisende Abgaben zahlen. dpa
zoll. de