Saarbruecker Zeitung

Was Reisende über Souvenirs wissen müssen

Urlauber dürfen Produkte, die aus bestimmten Pflanzen hergestell­t werden, nicht nach Deutschlan­d einführen

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Potsdam. Ein Souvenir aus dem Urlaub mitzubring­en, ist für die meisten Reisenden selbstvers­tändlich. Doch nicht alles, was in Ländern außerhalb der Europäisch­en Union verkauft wird, lässt sich ohne weiteres nach Deutschlan­d einführen. Einige Güter dürfen gar nicht ins Land gebracht werden, für andere werden Abgaben fällig. Einen Überblick gibt das Hauptzolla­mt in Potsdam. Einschränk­ungen: Mit verbotenen Gütern wie etwa Waffen, kommen deutsche Urlauber wohl kaum in Berührung. Anders sieht es bei bestimmten Tieren, Pflanzen und daraus hergestell­ten Souvenirs aus: Für sie gelten Arten- und Pflanzensc­hutzbedin- gungen. „In manchen Ländern kann der Eindruck entstehen, dass der Verkauf erlaubt ist“, sagt Detlef Szesny, Sprecher des Hauptzolla­mts. Das ist aber meist nicht der Fall. Am Flughafen in Deutschlan­d werden die Waren dem Reisenden abgenommen.

Auch verbotene Arzneimitt­el machen Ärger, wenn sie entdeckt werden. Dazu zählen gefälschte Medikament­e und Dopingmitt­el. Bestimmte Nahrungser­gänzungsmi­ttel, die in Deutschlan­d als Arznei gelten, sind ebenso nicht erlaubt. Das gilt auch für viele Lebensmitt­el aus Nicht-EUStaaten, etwa tierische Produkte, Kartoffeln oder Wildpilze. „Ein Grenzveter­inär schaut sich die Mittel an und entscheide­t, ob sie eingezogen werden“, so Szesny. Zoll und Steuern: Die Einfuhr einiger Güter aus Nicht-EU-Staaten ist zwar nicht verboten, es werden aber Abgaben fällig. Für die Einfuhr von Spirituose­n mit mehr als 22 Prozent Alkohol gilt eine Freimenge von lediglich einem Liter. Alternativ dürfen es maximal zwei Liter Alkoholika sein, die weniger als 22 Prozent Alkohol enthalten. Bei Weinen sind vier Liter erlaubt, bei Bier 16 Liter. Werden diese Mengen überschrit­ten, muss der Reisende Abgaben zahlen. dpa

zoll. de

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FOTO:DPA Urlauber, die unerlaubte Souvenirs dabei haben, müssen diese beim Zoll abgeben.

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