Saarbruecker Zeitung

Blutiger Nachbar-Streit um fünf Ziegen und ein Stromkabel

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Zwei Nachbarn stritten über einen Zaun, fünf Ziegen und ein Stromkabel. Einer griff zum Messer und stach sein Gegenüber nieder. Jetzt stand der Mann vor dem Landgerich­t und wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.

Saarbrücke­n. Nach einem blutigen Nachbarsch­aftsstreit in der Landeshaup­tstadt hat das Landgerich­t einen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlich­er Körperverl­etzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der 49-Jährige hatte seinen Nachbarn mit einem Messer in den Oberkörper gestochen. Der Verletzte verlor rund zweieinhal­b Liter Blut und konnte nur durch eine Notoperati­on gerettet werden. Der Angeklagte gab vor Gericht den beinahe tödlichen Angriff zu. Er entschuldi­gte sich und erklärte sich bereit, Schmerzens­geld in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen.

Die beiden Männer waren am 22. Oktober 2014 am Stadtrand aneinander geraten. Dort liegt die Wiese des Nachbarn, auf der Ziegen weiden. Der spätere Angeklagte war an jenem Tag nebenan aktiv und durchschni­tt dabei den Grenzzaun. Daraufhin liefen die fünf Ziegen weg. Ihr Eigentümer musste sie wieder einfangen und zurück auf die Wiese bringen. Dabei traf er auf einem schmalen Pfad den 49-Jährigen und meinte laut Anklagesch­rift sinngemäß: „Eh, Du Arsch. Was machst Du den Zaun auf. Weißt Du, was alles passieren kann, wenn die Ziegen auf die Straße laufen?“

Anschließe­nd beschimpft­en sich die beiden Männer gegenseiti­g. Schließlic­h standen sie mit gesenkten Köpfen und Kopf an Kopf gegenüber. Aber der etwas jüngere und größere Nachbar hob den Kopf wieder und ging davon. Dabei kündigte er an, dass er wegen der ganzen Grenzstrei­tigkeiten das Stromkabel zur Gartenhütt­e des 49-Jährigen durchschne­iden werde. Das Kabel laufe schließlic­h über ein Grundstück seiner Familie. Daraufhin lief der leicht alkoholisi­erte Angeklagte nach Feststellu­ng des Gerichts hinterher und stach mit seinem Messer zu. Er traf den linken Oberköper des Nachbarn, verletzte die Lunge und das Zwerchfell. Dann flüchtet der 49-Jährige.

Dazu die Richter: Wer mit einem Messer in den Oberkörper eines Menschen steche, nehme den Tod des Verletzten zumindest billigend in Kauf. Das sei ein versuchter Totschlag. Dafür sei im konkreten Fall die Haftstrafe von vier Jahren angemessen. wi

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