Blutiger Nachbar-Streit um fünf Ziegen und ein Stromkabel
Zwei Nachbarn stritten über einen Zaun, fünf Ziegen und ein Stromkabel. Einer griff zum Messer und stach sein Gegenüber nieder. Jetzt stand der Mann vor dem Landgericht und wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.
Saarbrücken. Nach einem blutigen Nachbarschaftsstreit in der Landeshauptstadt hat das Landgericht einen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der 49-Jährige hatte seinen Nachbarn mit einem Messer in den Oberkörper gestochen. Der Verletzte verlor rund zweieinhalb Liter Blut und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der Angeklagte gab vor Gericht den beinahe tödlichen Angriff zu. Er entschuldigte sich und erklärte sich bereit, Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen.
Die beiden Männer waren am 22. Oktober 2014 am Stadtrand aneinander geraten. Dort liegt die Wiese des Nachbarn, auf der Ziegen weiden. Der spätere Angeklagte war an jenem Tag nebenan aktiv und durchschnitt dabei den Grenzzaun. Daraufhin liefen die fünf Ziegen weg. Ihr Eigentümer musste sie wieder einfangen und zurück auf die Wiese bringen. Dabei traf er auf einem schmalen Pfad den 49-Jährigen und meinte laut Anklageschrift sinngemäß: „Eh, Du Arsch. Was machst Du den Zaun auf. Weißt Du, was alles passieren kann, wenn die Ziegen auf die Straße laufen?“
Anschließend beschimpften sich die beiden Männer gegenseitig. Schließlich standen sie mit gesenkten Köpfen und Kopf an Kopf gegenüber. Aber der etwas jüngere und größere Nachbar hob den Kopf wieder und ging davon. Dabei kündigte er an, dass er wegen der ganzen Grenzstreitigkeiten das Stromkabel zur Gartenhütte des 49-Jährigen durchschneiden werde. Das Kabel laufe schließlich über ein Grundstück seiner Familie. Daraufhin lief der leicht alkoholisierte Angeklagte nach Feststellung des Gerichts hinterher und stach mit seinem Messer zu. Er traf den linken Oberköper des Nachbarn, verletzte die Lunge und das Zwerchfell. Dann flüchtet der 49-Jährige.
Dazu die Richter: Wer mit einem Messer in den Oberkörper eines Menschen steche, nehme den Tod des Verletzten zumindest billigend in Kauf. Das sei ein versuchter Totschlag. Dafür sei im konkreten Fall die Haftstrafe von vier Jahren angemessen. wi