Saarbruecker Zeitung

Richter: Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr rechtmäßig

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Aachen. Die Bundeswehr darf einen Zeitsoldat­en vorzeitig entlassen, der sich dem Salafismus zugewandt hat. Eine solche Entlassung wegen „mangelnder Eignung“sei nicht zu beanstande­n, urteilte gestern das Aachener Verwaltung­sgericht. Die Bundeswehr habe die Entlassung auf Zweifel gestützt, dass der Soldat für die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng eintreten würde. Das Gericht wies so eine Klage des früheren Soldaten gegen seine Entlassung zurück. afp

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