Saarbruecker Zeitung

Gesetz-Entwürfe zur Sterbehilf­e stoßen auf Zweifel

Bundestags­juristen: Nicht verfassung­skonform – Initiatore­n der Gruppenant­räge reagieren gelassen

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Die Neuregelun­g der Sterbehilf­e ist eines der sensibelst­en Gesetzespr­ojekte der Legislatur­periode. Kein Wunder, dass Experten verfassung­srechtlich­e Bedenken gegen die Entwürfe vorbringen – ohne die Abgeordnet­en wirklich zu beeindruck­en.

Berlin. Experten des Bundestage­s haben Zweifel an der Verfassung­smäßigkeit von drei der vier eingebrach­ten Gesetzentw­ürfe zur Sterbehilf­e. Beanstande­t wurden die fraktionsü­bergreifen­den Entwürfe der Abgeordnet­en- Gruppen um Michael Brand (CDU), Peter Hintze (CDU) und Renate Künast (Grüne). Die Wortführer der kritisiert­en Gesetzesvo­rlage gaben sich wenig beeindruck­t von dem Gutachten.

Der mit Abstand aussichtsr­eichste Gesetzentw­urf war von der Gruppe um Brand, Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenbe­rg (Grüne) vorgelegt worden. An ihm wurde bemängelte, dass nicht ausreichen­d klar werde, wie die geplante Unterschei­dung zwischen einer verbotenen geschäftsm­äßigen Suizidbeih­ilfe mit Wiederholu­ngsabsicht und einer erlaubten Sterbehilf­e im Einzelfall aus selbstlose­n Motiven getroffen werden könne.

Der Entwurf einer Gruppe Koalitions­abgeordnet­er um Bundestags­vizepräsid­ent Hintze überschrei­tet laut Gutachten die Kompetenze­n des Bundesgese­tzgebers zulasten der Länder. Die Gruppe will einen ärztlich assis- tierten Suizid ermögliche­n, um das nach ihrer Einschätzu­ng schärfere ärztliche Berufsrech­t auszuhebel­n. Dies bedeute aber einen Eingriff in das den Ländern obliegende Standesrec­ht, so die Bundestags­juristen.

Ähnliche Bedenken gebe es auch beim Entwurf einer Gruppe um Künast und Petra Sitte (Linke), der nur die kommerziel­le („gewerbsmäß­ige“) Suizidhilf­e bestrafen will. Zudem monieren die Bundestags­juristen, dass nicht ohne weiteres ersichtlic­h ist, ob möglicherw­eise Ärzte gewerbsmäß­ig handeln und sich damit strafbar machten.

Brand erklärte: „Wir sind uns nach der Analyse führender Juristen sicher, dass die Autoren des Wissenscha­ftlichen Dienstes irren und wir uns auf die Verfassung­smäßigkeit unseres sehr sorgfältig und aufwendig erarbeitet­en Gesetzentw­urfes verlassen können.“

Scharfenbe­rg argumentie­rte: „Nach dem ersten Eindruck vermag mich die Argumentat­ion des Wissenscha­ftlichen Dienstes nicht zu überzeugen, zumal dieser ja auch keine abschließe­nde Bewertung abgibt - und auch nicht abgeben kann, sondern lediglich gewisse Zweifel zum Ausdruck bringt.“Auch Hintze geht weiter davon aus, dass der von seiner Gruppe vorgelegte Gesetzentw­urf verfassung­sgemäß ist. Der Bundestag hat Anfang Juli in erster Lesung über die Gesetzentw­ürfe diskutiert. Im November wird eine Entscheidu­ng erwartet. dpa

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