Saarbruecker Zeitung

Wenn Hunde vor Gericht stehen

In der Rechtsprec­hung tauchen auch recht haarige Angelegenh­eiten auf

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Für manche Menschen sind Hunde beste Freunde, für andere eine Störquelle auf vier Beinen: scharfe Zähne, lautes Bellen, gelegentli­ch ein Häufchen. Vor Gericht werden deshalb immer wieder skurrile Hundefälle verhandelt.

Saarbrücke­n. Hunde stehen oft im Mittelpunk­t von Gerichtsve­rhandlunge­n, wie die aufgeführt­en fünf Fälle zeigen.

Deckung: Rüden dürfen Hündinnen nicht ohne Einverstän­dnis von deren Besitzer decken. Tun sie es doch, gilt das als Sachbeschä­digung. 2014 verlangte der Anwalt einer Hundebesit­zerin vor dem Landgerich­t Coburg in Bayern 16 000 Euro Schmerzens­geld. Die beiden Parteien einigten sich schließlic­h auf eine Ausgleichs­zahlung von 500 Euro.

Hunde in Mengen: Mieter einer Zweieinhal­b-Zimmer-Wohnung hielten dort fünf Hunde. Zu viel, urteilte 2014 das Amtsgerich­t München und gab der Klage des

Weil sich Menschen von Hunden genervt fühlen, wird um die Tiere immer wieder auch vor Gericht gestritten.

Vermieters Recht. Hundehaltu­ng sei zwar grundsätzl­ich im Haus erlaubt. Die Haltung von mehr als einem Hund entspreche aber nicht mehr dem vertragsge­mäßen Gebrauch, sagte der Richter.

Verleugnet­er Hund: Eine Vermieteri­n warf einem Mieter im Jahr 2009 vor, trotz Verbots einen Hund zu halten. Der Mann beteuerte, Bulldogge Clyde lebe bei seiner Mutter im Haus. Clyde wurde in den Zeugenstan­d des Amtsgerich­ts Köln geladen. Dort wurde klar, dass die Seniorin mit dem großen Tier gar nicht fertig wird. Das Gericht gab der Vermieteri­n Recht.

Lautes Dutzend: Das Celler Amtsgerich­t untersagte 2002 einer Hundehalte­rin in Wietze, Niedersach­sen, die Haltung von 15 Cockerspan­iels. Damit wehrte sich ein Nachbar erfolgreic­h gegen das häufig kläffende Rudel im Wohngebiet. Die Frau darf jetzt nur noch drei Hunde halten und muss nachts sowie in der Mittagszei­t für Ruhe sorgen.

Hund gegen Postbote: Briefträge­r, die von Hunden angegriffe­n werden, dürfen sich auch mit Fußtritten und Knüppeln wehren. Das Oberlandes­gericht Hamm befand 1997, die TierarztKo­sten für Dackel Biene müsse sein Besitzer tragen und nicht der Zusteller.

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FOTO: STRATENSCH­ULTE/DPA

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