Saarbruecker Zeitung

Das Kind wurde mit dem Bade ausgeschüt­tet

KOMMENTAR

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Kinderehen sind ein schwerer Verstoß gegen die individuel­le und sexuelle Selbstbest­immung. Es ist absolut richtig, Kinderehen hierzuland­e gar nicht erst anzuerkenn­en. Null Verständni­s, null Recht, null Toleranz. Nur: Was ist ein Kind? Im antiislami­schen Furor geht so manche Differenzi­erung verloren. Mindestens müsste eine Gesellscha­ft, die gerade darüber nachdenkt, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, doch das Thema ab diesem Lebensjahr etwas anders sehen. Zudem kam es auch in Deutschlan­d bislang vor, dass eine 17-Jährige ihren 23-jährigen Freund heiratete, zum Beispiel, weil ein Kind unterwegs war. Mit der geplanten ausnahmslo­sen Anhebung des Heiratsalt­ers auf 18 Jahre wird nun das buchstäbli­che Kind mit dem Bade ausgeschüt­tet, für Deutsche und Zugezogene. Die bisherige Regelung, eine bestehende oder neue Vermählung ab 16 Jahre zuzulassen, wenn einer der Partner volljährig ist und wenn zudem ein Familienge­richt zugestimmt hat, war besser, weil menschenge­rechter.

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