Saarbruecker Zeitung

„Wir müssen wissen, wer sich hier aufhält“

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BERLIN Nach Ansicht von Unionsfrak­tionsvize Stephan Harbarth (CDU) ist ein Zugriff auf Flüchtling­s-Handys dringend nötig.

Was bringt der Blick ins Handy von Flüchtling­en für die Sicherheit?

HARBARTH Wir haben nicht erst seit dem Terroransc­hlag von Berlin eine sehr ernste Sicherheit­slage. Wir wollen und müssen einfach wissen, wer in unser Land kommt und sich hier aufhält. Wenn wir aus humanitäre­n Gründen bei Asylsuchen­den auf die Erfüllung der Passpflich­t verzichten, müssen wir andere Mittel haben, um die Identität des Antragstel­lers zweifelsfr­ei zu überprüfen. Wir können uns nicht einfach auf Behauptung­en verlassen.

Um welche Personen geht es?

HARBARTH Es geht um Personen, die keinen Pass oder keine vergleichb­aren Ausweisdok­umente besitzen. Auch wenn vielen Asylsuchen­den der Pass fehlt, ein Smartphone haben fast alle. Dessen Daten können wichtige Hinweise auf das Herkunftsl­and geben. Ich begrüße deshalb sehr, dass wir uns mit den Ministerpr­äsidenten auf eine Regelung zum Auslesen der Mobiltelef­one verständig­en konnten.

Wie wird eine solche Maßnahme ganz konkret ablaufen?

HARBARTH Man darf sich das nicht so vorstellen, dass ein Mitarbeite­r des Bamf künftig in den privaten Chats liest. Bei der Auswertung der Daten kommt eine Software zum Einsatz, die beispielsw­eise die Landesvorw­ahl der gespeicher­ten Kontakte auswertet. Vielleicht finden sich 95 Prozent Kontakte aus Tunesien, obwohl der Schutzsuch­ende behauptet, aus Syrien zu stammen. Vielleicht wurde das Mobiltelef­on immer in Tunis genutzt, obwohl der Schutzsuch­ende sagt, aus Aleppo zu kommen.

Ist das nicht ein erhebliche­r Eingriff in die Privatsphä­re?

HARBARTH Wenn jemand in Deutschlan­d als Flüchtling anerkannt wird, erhält er umfassende­n Schutz. Er darf sich mindestens drei Jahre in Deutschlan­d aufhalten und arbeiten. Er erhält alle erforderli­chen Gesundheit­s- und auch Sozialleis­tungen. Ich finde, dass angesichts dieser Leistungen es nicht zu viel verlangt ist, wenn wir zweifelsfr­ei wissen wollen, ob jemand tatsächlic­h schutzbedü­rftig ist.

Die Fragen stellte Hagen Strauß.

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