Saarbruecker Zeitung

AfD-Mann Müller darf NS-Orden weiter verkaufen

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SAARBRÜCKE­N (dik) Die Saarbrücke­r Staatsanwa­ltschaft hat gestern die Ermittlung­en wegen des verboteten Verbreiten­s von NSPropagan­da-Abzeichen durch den Spitzenkan­didaten der SaarAfD Rudolf Müller eingestell­t. Der Nachweis eines Fehlverhal­tens durch Müller, der in den Landtag einziehen will, sei „nicht zu führen“gewesen, teilte Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, mit. Journalist­en des ARD-Magazins „Panorama“und der Illustrier­ten „Stern“hatten im Antiquität­en-Geschäft des Lehrers Müller am St. Johanner Markt Nazi-Orden und so genanntes „KZ-Geld“aus dem Vernichtun­gslager Theresiens­tadt zu Testzwecke­n erworben und darüber berichtet. Daraufhin hatte die Staatsanwa­ltschaft gegen Müller ein Ermittlung­sverfahren wegen Verstoßes gegen die Paragrafen 86ff. des Strafgeset­zbuchs eingeleite­t. Dort wird mit Gefängniss­trafe von bis zu drei Jahren gedroht, wenn man Nazi-Orden verbreitet und vorrätig hält. Die Saarbrücke­r Staatsanwa­ltschaft ist jedoch der Auffassung, dass der bloße Verkauf der Hakenkreuz­orden durch den Rechtspopu­listen Müller kein „Verbreiten“im Sinne des Strafgeset­zbuches sei. Zudem sei eine öffentlich­e Verwendung der Nazi-Orden durch Müller „nicht belegt“, hieß es. Saar-Justizmini­ster Reinhold Jost (SPD) arbeitet gerade an einer Gesetzes-Initiative, um auch den Handel mit NaziOrden unter Strafe stellen zu lassen (die SZ berichtete).

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