AfD-Mann Müller darf NS-Orden weiter verkaufen
SAARBRÜCKEN (dik) Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat gestern die Ermittlungen wegen des verboteten Verbreitens von NSPropaganda-Abzeichen durch den Spitzenkandidaten der SaarAfD Rudolf Müller eingestellt. Der Nachweis eines Fehlverhaltens durch Müller, der in den Landtag einziehen will, sei „nicht zu führen“gewesen, teilte Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft, mit. Journalisten des ARD-Magazins „Panorama“und der Illustrierten „Stern“hatten im Antiquitäten-Geschäft des Lehrers Müller am St. Johanner Markt Nazi-Orden und so genanntes „KZ-Geld“aus dem Vernichtungslager Theresienstadt zu Testzwecken erworben und darüber berichtet. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft gegen Müller ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Paragrafen 86ff. des Strafgesetzbuchs eingeleitet. Dort wird mit Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren gedroht, wenn man Nazi-Orden verbreitet und vorrätig hält. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft ist jedoch der Auffassung, dass der bloße Verkauf der Hakenkreuzorden durch den Rechtspopulisten Müller kein „Verbreiten“im Sinne des Strafgesetzbuches sei. Zudem sei eine öffentliche Verwendung der Nazi-Orden durch Müller „nicht belegt“, hieß es. Saar-Justizminister Reinhold Jost (SPD) arbeitet gerade an einer Gesetzes-Initiative, um auch den Handel mit NaziOrden unter Strafe stellen zu lassen (die SZ berichtete).