Händler muss geklautes Fahrrad zurückgeben
(dpa) Entdeckt der eigentliche Besitzer sein geklautes Fahrrad auf dem Flohmarkt oder in einem Internet-Verkaufsportal, kann er es zurückverlangen. Das gelte auch, wenn der Verkäufer nicht wisse, dass es sich um Hehlerware handele, berichtet der Pressedienst Fahrrad.
Dabei ist unerheblich, ob der Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte oder der Verkauf nur per Handschlag besiegelt wurde. Kennt der Händler den Verkäufer, kann er von ihm den Kaufpreis zurückverlangen.