Saarbruecker Zeitung

Richter: Eintritt zum Strand der Nordsee ist rechtswidr­ig

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LEIPZIG (dpa) Eintrittsg­ebühren für zwei Strände der niedersäch­sischen Nordseeküs­te sind weitgehend rechtswidr­ig. Das entschied das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig gestern (Az 10 C 7.16). Jetzt müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob sie rechtmäßig Strandgebü­hren verlangen. Hintergrun­d des Verfahrens ist ein Streit zwischen zwei Bewohnern der niedersäch­sischen Nordseeküs­te und der Gemeinde Wangerland. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgäste­n ein Eintrittsg­eld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von rund neun Kilometern.

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