Saarbruecker Zeitung

Wer lügt, der fliegt aus der Wohnung

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(wbü) Stellt sich heraus, dass Mieter schon beim Einzug in eine luxuriöse Wohnung häufigen Besuch vom Gerichtsvo­llzieher hatten und sie dies verschwieg­en, darf ihnen der Vermieter fristlos kündigen, so das Amtsgerich­t München (Az.: 411 C 26174/14). Dies unabhängig davon, dass die Miete bis dahin noch rechtzeiti­g bezahlt wurde.

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