Wer lügt, der fliegt aus der Wohnung
(wbü) Stellt sich heraus, dass Mieter schon beim Einzug in eine luxuriöse Wohnung häufigen Besuch vom Gerichtsvollzieher hatten und sie dies verschwiegen, darf ihnen der Vermieter fristlos kündigen, so das Amtsgericht München (Az.: 411 C 26174/14). Dies unabhängig davon, dass die Miete bis dahin noch rechtzeitig bezahlt wurde.