Saarbruecker Zeitung

Elternstre­it um besten Kindergart­en

-

(dpa) Können sich getrennt lebende Eltern nicht einigen, welchen Kindergart­en ihr Kind besuchen soll, kann das Gericht die Entscheidu­ngsbefugni­s auf ein Elternteil übertragen. So hat es das Oberlandes­gericht Hamm gehandhabt (Az.: II-4 UF 154/17, 4 UF 154/17).

Wie die Familienre­chtler im Deutschen Anwaltvere­in berichten, hatten die Eltern nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn. Die Mutter entschied dann jedoch eigenmächt­ig, dass das Kind künftig einen Waldorf-Kindergart­en besucht. Der Vater war dagegen, da er die Waldorf-Pädagogik ablehnt. Er reserviert­e stattdesse­n einen Platz im Kindergart­en mit Montessori-Ausrichtun­g. Er argumentie­rte auch, dieser Kindergart­en liege näher an der Wohnung der Mutter, sodass für diese und das Kind kürzere Fahrzeiten anfielen.

Die Mutter beantragte jedoch, ihr die Entscheidu­ngsbefugni­s zu übertragen. Damit hatte sie Erfolg. Das Gericht erklärte zwar, es sei nicht seine Aufgabe zu entscheide­n, welcher Kindergart­en für den Sohn besser geeignet sei. Jedoch berücksich­tigten die Richter bei ihrem Urteil die inzwischen eingetrete­ne, tatsächlic­he Gegebenhei­t. Da der Sohn den Waldorf-Kindergart­en bereits besuche und sich dort eingelebt habe, sollte ihm kein Wechsel zugemutet werden. Gerade wenn sich die Eltern getrennt hätten, sei es wichtig, dem Kind so viel Stabilität wie möglich zu geben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany