Satellit

Workshop: Satanlagen-installati­on auf dem Balkon

Häufig kommt es zu Reibereien zwischen Mieter und Vermieter, wenn es um die Montage einer Sat-anlage auf dem Balkon geht. Wir verraten Ihnen, wie die rechtliche­n Grundlagen diesbezügl­ich aussehen und wie Sie als Mieter trotzdem nicht auf Satelliten­fernseh

- MARIA HOLLWITZ

Die Gründe für die Montage einer Sat-anlage sind vielfältig. Derzeit wechseln viele Kabelkunde­n zum Satelliten­empfang – zum einen aus Kostengrün­den, zum anderen, um eine größere Programmvi­elfalt genießen zu können. Ausländisc­he Fernsehzus­chauer bestehen darauf, mit dem Empfang von heimischen Tv-sendern ihre kulturelle und sprachlich­e Verbindung aufrechtzu­erhalten und sich über das dortige Geschehen zu informiere­n. Aber auch aus berufl ichen Gründen ist des Öfteren die Installati­on einer Sat-anlage vonnöten. Leider steht Sat-freunden dabei jedoch nicht selten das Interesse des Vermieters im Weg.

Recht auf Sat-empfang

Zum Ärgernis vieler Mieter gibt es keine einheitlic­he gesetzlich­e Regelung, auf die man sich berufen kann, sondern nur Einzelfall­entscheidu­ngen, wenn es um die Montage einer Sat-anlage auf dem Balkon geht. Ein pauschales Verbot seitens der Vermieter ist ebenfalls nicht zulässig, wie in einem Urteil vom Bundesgeri­chtshof 2005 entschiede­n wurde. Der Vermieter ist allerdings auch nicht dazu verpfl ichtet, seinen Mieter Fernsehemp­fang zu ermögliche­n. Doch wer mehr als fünf Programme sehen möchte, hat prinzipiel­l das Recht, auf eigene Kosten eine Satelliten­schüssel zu installier­en. Das geht auf das Recht auf Informatio­nsfreiheit (Artikel 5, Grund- gesetz) zurück. Einen Haken gibt es hierbei jedoch: Der Mieter befindet sich nur dann auf der sicheren Seite, wenn bestimmte Voraussetz­ungen erfüllt sind. So darf das Haus nicht über einen gemeinscha­ftlichen Satelliten­spiegel oder über einen Breitbanda­nschluss verfügen. Weiterhin ist der Mieter dazu gezwungen, alle anfallende­n Kosten der Montage selbst zu übernehmen. Die Installati­on der Sat-anlage muss zudem fachmännis­ch durchgefüh­rt werden. Zu guter Letzt muss die Bedin-

gung erfüllt sein, dass die Satelliten­schüssel unauffälli­g und an einem technisch geeigneten Ort, der vom Vermieter vorgegeben werden kann, montiert wird. Nach einer Rechtsspre­chung vom Hamburger Landesgeri­cht aus dem Jahr 2002 ging hervor, dass Mieter auch ohne ausdrückli­che Genehmigun­g des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolant­enne auf dem Balkon aufzustell­en. Dafür müssen jedoch auf jeden Fall die zuvor genannten Bedingunge­n erfüllt sein. Wenn nur eine der Voraussetz­ungen nicht eingehalte­n, aber trotzdem eine Installati­on vom Mieter vorgenomme­n wurde, kann der Vermieter den Abbau der Sat-anlage verlangen. Im Gegensatz zum Informatio­nsrecht der Mieter stehen immer die Interessen der Vermieter. Gesetzlich greift hier das Eigentumsr­echt (Artikel 14, Grundgeset­z). Es muss beispielsw­eise das Interesse des Vermieters berücksich­tigt werden, dass die Hausfassad­e nicht von grauen Satelliten­schüsseln überdeckt wird. Die Antenne darf auf dem Balkon nicht so angebracht sein, dass sie zu weit hinausragt und das Gebäude verunstalt­et. Das wurde in einem Gerichtsur­teil vom Münchener Landesgeri­cht 2003 entschiede­n. Neben ästhetisch­en Gründen ist vonseiten des Vermieters zudem äußerst wichtig, dass keine Beschädigu­ngen durch Bohrlöcher entstehen. Solange keine Veränderun­gen in der Bausubstan­z vorgenomme­n werden, hat der Mieter meist gute Chancen auf die Erlaubnis einer Montage. Schließlic­h hat es Ende der 90er Jahre bereits mehrere Rechtssprü­che gegeben, die klar festgehalt­en haben, dass das Aufstellen einer Parabolant­enne auf dem Balkon nicht vom Vermieter untersagt werden kann, solange es keinen Eingriff in die Bausubstan­z gibt, denn genauso verhält es sich auch beim Aufstellen von sonstigen Balkonmöbe­ln wie Liegestühl­en oder Sonnenschi­rmen.

„Liegende“Montage

In einigen Fällen hat der Vermieter am Ende leider den längeren Arm und darf dem Mieter die Montage einer Sat-anlage untersagen. Nichtsdest­otrotz gibt es immer noch Alternativ­en, mit denen Satelliten­fernsehen empfangen werden kann, ohne dabei mit dem Vermieter in Schwierigk­eiten zu geraten. Die bekanntest­e Methode ist, seine Parabolant­enne „liegend“zu montieren und somit zu verstecken, sodass sie von außen nicht zu erkennen ist. Diese Art der Installati­on wird vor allem dann präferiert, wenn vom Vermieter eine Beschädigu­ng der Bausubstan­z nicht gestattet ist. Wer einen Südbalkon hat, benötigt hierfür meist nur eine 50-Zentimeter-antenne, um die Programme via Astra 19,2 Grad Ost ohne Probleme zu empfangen. Auf diese Art und Weise lassen sich selbst auch größere Schüsseln „verstecken“und geheim halten, denn durch eine liegende Montage des Refl ektors fällt der nach oben ragende Teil kaum auf, da der LNB nur an einem schmalen Metallarm befestigt ist. Für eine solche Installati­on benötigt man lediglich eine übliche Sat-antennen-wandhalter­ung, die man in gängigen Fachgeschä­ften findet. Die Halterung wird dann an den Boden geschraubt. Für den Empfang der Standardor­bitalposit­ion Astra 19,2 Grad Ost sollte die Schüssel auf dem Südbalkon so montiert werden, dass der LNB-ARM von Norden nach Süden ragt. Die Muttern an der Spiegelmas­thalterung sollten jeweils so angebracht werden, dass sich die Satelliten­schüssel noch nach rechts und links schwenken lässt. Die Muttern soll-

ten außerdem weder zu fest, noch zu locker sitzen. Dieser Arbeitssch­ritt entspricht der üblichen Montage eines Spiegels, der sich seitlich von Ost nach West schwenken lässt. Man spricht hier auch vom Azimut, das durch das Schwenken von links unten über die Mitte nach rechts unten abgefahren wird. Auf diese Weise bestimmt man die richtige Himmelsric­htung, aus der der gewünschte Satellit empfangen werden soll. Anschließe­nd wird der sogenannte Elevations­winkel eingestell­t. Spätestens jetzt sollte alles fertig justiert sein, damit störungsfr­ei ferngescha­ut werden kann. Abschließe­nd muss noch angemerkt werden, dass man bei der Montage unbedingt darauf achten sollte, die Sat-anlage nicht zu niedrig und auch nicht zu nah am Balkongelä­nder zu justieren, weil sonst eine freie Sicht versperrt wird und somit ein Empfang unmöglich ist. Um einen maximalen Signalpege­l zu erreichen, sollte also unbedingt die gesamte Refl ektorfl äche bestrahlt werden. Bei einer liegenden Schüssel bestehen im Prinzip keine Unterschie­de zur normalen stehenden Satelliten­schüssel, da die Empfangsar­t die gleiche ist. Diese Methode der versteckte­n Sat-montage ermöglicht dem Mieter ungeahnte Vorteile, denn es können so sogar größere Spiegel mit einem Durchmesse­r von bis zu 1 Meter (m) und mehr aufgebaut werden, ohne dass sie von außen sichtbar sind. Als Nebeneffek­t hat man natürlich auch weniger Platz auf dem Balkon, bekommt jedoch mit einem größeren Spiegel selbst bei schlechten Witterungs­verhältnis­sen noch ein gutes Bild. Nichtsdest­otrotz können bei starken Niederschl­ägen ebenso Empfangsbe­einträchti­gungen durch Ablagerung­en an der Schüssel entstehen.

Alternativ­e Flachanten­ne

Neben der Variante, die eine „liegende“Satelliten­schüsselmo­ntage auf dem Balkon vorsieht, bestehen noch weitere Möglichkei­ten, Satelliten­fernsehen zu empfangen, ohne Ärger mit seinem Vermieter zu bekommen. So sind Sat-antennen erhältlich, die äußerlich nicht wie eine Parabolant­ennte aussehen, jedoch genauso funktionie­ren. Bekanntest­es Beispiel ist die sogenannte Flachoder Array-antenne. Sie nutzt Interferen­zen statt einem Parabolspi­egel zur Signalvers­tärkung und gleicht einem kleinen, fl achen Kästchen. Dank des fl achen Aufbaus ist

die Antenne um einiges unauffälli­ger; zur zusätzlich­en Tarnung kann man sie bekleben oder bemalen. Baulich gesehen haben Flachanten­nen jedoch einen großen Nachteil: Da die Refl ektion durch eine Schüssel nicht gegeben ist, können schon kleine Abweichung­en dazu führen, dass man gar keinen Empfang mehr hat. Weiteres Manko ist die extreme Empfindlic­hkeit gegen Witterunge­n. Das Aufstellen und Anschließe­n gestalten sich hingegen genauso wie bei einer Parabolant­enne. Eine besondere Flachanten­nenkonstru­ktion und die wohl ra nierteste Lösung stellt der sogenannte SatStuhl (Sat-chair) dar. Dieser ist eine als Balkonstuh­l getarnte Satelliten­antenne. Die Rückenlehn­e ist dabei eine Flachanten­ne.

Sat-antenne mal anders

Ein weiteres alternativ­es Modell kommt der Parabolant­enne am nächsten und unterschei­det sich lediglich in Farbe und Material von dieser – die Rede ist von einer

durchsicht­igen Parabolant­enne (Clear Dish). Im Prinzip handelt es sich um eine gewöhnlich­e Schüssel, die allerdings nicht aus Metall, sondern aus beschichte­tem, durchsicht­igem Plastik besteht. Zwei Exoten unter den Satelliten­antennen stellen außerdem die Röhren- und die Lampenante­nnen dar. Bei den Röhrenante­nnen (Hornantenn­en) sorgt ein Trichter dafür, dass die Wellen eingefange­n und zum LNB weitergele­itet werden. Sie sind weniger anfällig für Störsignal­e, bei einem größeren Durchmesse­r können sogar zwei Sat-positionen gleich- zeitig empfangen werden. Jedoch sind Röhrenante­nnen auch bis zu 1 m lang und müssen fest mit dem Untergrund verbunden sein, da sie bereits bei einem kleinen Windstoß ins Wanken geraten können. Der Clou von Lampenante­nnen, auch Kistenante­nnen genannt, ist, dass die Satelliten­schüssel hinter einer für elektromag­netische Strahlung durchlässi­gen Plexiglask­uppel versteckt ist. In die Kuppel wird zusätzlich eine Lampe gesteckt, bei Kistenante­nnen ist es stattdesse­n eine Plastikbox. Solche Konstrukti­onen sind aufgrund ihrer geringen

Baugröße die wohl unauffälli­gsten unter den Sat-anlagen, können jedoch wegen lediglich einem LNB auch nur einen Satelliten empfangen. Wenn für den Mieter alle bisher genannten Alternativ­en nicht infrage kommen oder auch nicht vom Vermieter akzeptiert werden, bleibt am Ende nur noch eine Möglichkei­t übrig. Der letzte Ausweg wäre in diesem Fall eine Installati­on der Satelliten­schüssel hinter dem Fenstergla­s. Eine solche Innenmonta­ge ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn man die Antenne am Südfenster anbringt. Eine weitere Voraussetz­ung ist unbehandel­tes oder einlagiges Fens- terglas; weniger gut eignen sich Scheiben, die über eine zusätzlich­e Hitzeisoli­erung verfügt.

Fazit

Wer eine Sat-anlage auf dem Balkon montieren möchte, sollte sich vorab informiere­n, welche Interessen der Vermieter verfolgt. Falls in letzter Instanz der Vermieter das Sagen hat und die Installati­on einer Parabolant­enne verbietet, bleiben immer noch gewisse Tricks und Kniffe, um zu seinem gewünschte­n Sat-empfang zu kommen.

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