Schwabmünchner Allgemeine

Frau durch Straße geschleift: 14 Jahre Haft

Urteil Mann hatte seine Ex-Frau mit einem Seil um den Hals ans Auto gebunden. Staatsanwa­ltschaft wollte höhere Strafe

-

Hannover Ein Messerstic­h streifte ihren Herzmuskel, ein Axthieb erschütter­te ihren Schädel. Danach wurde der Mutter eines kleinen Sohnes beinahe das Genick gebrochen, als ihr Ex-Mann Nurettin B. sie mit einem Seil um den Hals an sein Auto band und 200 Meter durch Hameln in Niedersach­sen schleifte.

„Sie sind dem Tod dreimal sehr nahe gewesen“, sagte der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Rosenbusch am Mittwoch im Landgerich­t Hannover zu der 28-Jährigen, die im Prozess gegen ihren Peiniger als Nebenkläge­rin auftrat. Der 39-Jährige wurde wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitss­trafe von 14 Jahren verurteilt. Die Staatsanwa­ltschaft hatte lebenslang­e Haft gefordert.

Richter Rosenbusch betonte: „Aufgabe eines Gerichts ist es nicht, Rache zu üben.“Strafmilde­rnd wirke sich das „uneingesch­ränkte Mordgestän­dnis“des Angeklagte­n aus. Zudem stelle er dem Opfer praktisch sein gesamtes Vermögen zur Verfügung. Zum Auftakt des Prozesstag­es hatten sich Verteidigu­ng und Nebenklage auf ein Schmerzens­geld von 137 000 Euro für die Frau geeinigt. Nurettin B. übergibt ihr sein Haus sowie das Auto, mit dem er am 20. November 2016 versucht hatte, sie zu töten. Der damals fast dreijährig­e Sohn der beiden saß während des Gewaltexze­sses im Wagen und hörte die Schmerzens­schreie der Mutter.

Im ersten Moment der Urteilsver­kündung wirkte die 28-Jährige schockiert. Sie leidet immer noch massiv physisch und psychisch unter den Folgen des Verbrechen­s. Im Prozess hatte sie beschriebe­n, wie ihr Mann ihr nach der Hochzeit nach islamische­m Recht das Leben mit Schlägen und Demütigung­en zur Hölle gemacht hatte. Täter und Opfer haben beide kurdische Wurzeln. „Für ihn sind Frauen Sklaven“, sagte die 28-Jährige.

2014 floh sie mit dem Kind zu ihrer Mutter. Es folgte ein Streit um Sorgerecht und Unterhalt. Die Unterhalts­pfändung bei seinem Arbeitgebe­r führte dann zu dem durch mehrfache Morddrohun­gen angekündig­ten öffentlich­en Verbrechen, das bundesweit für Entsetzen sorgte und viele an mittelalte­rliche Folter erinnerte. Richter Rosenbusch sprach von einer menschenve­rachtenden Form der Erniedrigu­ng.

Die grausame Tat hatte die Frau nur überlebt, weil sich das Seil am Auto nach 200 Metern löste und ihr ein junger Mann sofort Erste Hilfe leistete. Vor einer ersten Notoperati­on musste sie zwei Mal wiederbele­bt werden. (dpa)

 ?? Foto: dpa ?? Der Angeklagte Nurettin B. räumte die Tat „uneingesch­ränkt“ein.
Foto: dpa Der Angeklagte Nurettin B. räumte die Tat „uneingesch­ränkt“ein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany