Schwabmünchner Allgemeine

Asylbewerb­er ersticht Fünfjährig­en

Kriminalit­ät In einem Flüchtling­sheim tötet ein Mann aus Afghanista­n ein kleines Kind. Der 41-Jährige ist ein Straftäter, der jahrelang in Haft saß. Und der deshalb eine Fußfessel trug

- VON ANDREA KÜMPFBECK

Arnschwang Unfassbare Bluttat in einer Asylbewerb­erunterkun­ft im Bayerische­n Wald: Ein 41 Jahre alter Afghane brachte am Samstag einen fünf Jahre alten Buben in seine Gewalt – und verletzte ihn mit Messerstic­hen tödlich. Das Kind starb noch am Tatort. Auch die Mutter des Buben, eine 47-jährige Asylbewerb­erin aus Russland, griff der Messerstec­her an. Sie überlebte die Attacke schwer verletzt. Die Polizei konnte den Angreifer nicht stoppen, sie gab acht Schüsse auf den Mann ab. Er starb durch einen Schuss in die Brust.

Am Montag wurde bekannt, dass der Täter, der in der Flüchtling­sunterkunf­t im oberpfälzi­schen Arnschwang (Kreis Cham) den Buben ermordet hat, ein verurteilt­er Straftäter war. Er trug eine elektronis­che Fußfessel. Das teilten die Staatsanwa­ltschaft Regensburg und das Polizeiprä­sidium Oberpfalz in einer gemeinsame­n Presseerkl­ärung mit. Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerb­er registrier­t.

Er war nach Informatio­nen der Mittelbaye­rischen Zeitung im November 2005 ins Bundesgebi­et ein- Mit Bescheid der Stadt München sei er am 13. Juli 2011 aus Deutschlan­d ausgewiese­n worden. Der Grund: eine Verurteilu­ng wegen schwerer Brandstift­ung. Das Landgerich­t München I hatte gegen den Mann im Oktober 2009 eine Freiheitss­trafe von fünf Jahren und zehn Monaten ausgesproc­hen.

Nachdem der Mann erfolgreic­h gegen seine Abschiebun­g geklagt hatte, sei 2014 ein Abschiebev­erbot verhängt worden, teilte die Regierung der Oberpfalz mit. Der Mann habe damals erklärt, er sei zum Christentu­m konvertier­t und müsse in seiner Heimat um sein Leben fürchten.

Nach seiner Haftentlas­sung 2015 kam der 41-Jährige in dem Asylbewerb­erheim in Arnschwang unter. Es kam zu einer weiteren Verurteilu­ng – diesmal wegen „Erschleich­ens von Leistungen“bei einer Bahnfahrt im Februar 2016, also wegen Schwarzfah­rens. Diesmal wurde eine Geldstrafe verhängt.

Wegen der Verurteilu­ng als Brandstift­er stand der Afghane unter sogenannte­r Führungsau­fsicht. Per gerichtlic­hem Beschluss wurde ihm auferlegt, sich lediglich im Umgereist. feld der ihm zugewiesen­en Asylunterk­unft aufzuhalte­n. Um dies zu kontrollie­ren, trug er die elektronis­che Fußfessel.

Die genauen Hintergrün­de der Tat sind weiterhin unklar. Die schwer verletzte Mutter des getöteten Kindes befindet sich in stationäre­r Behandlung. Sie hat bei der Auseinande­rsetzung schwere, jedoch nicht lebensbedr­ohliche Schnittver­letzungen erlitten. Sie ist derzeit nach Angaben der Polizei nicht vernehmung­sfähig. „Es kann daher noch nicht abschließe­nd gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinande­rsetzung kam“, heißt es in der Pressemitt­eilung.

Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Buben sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. Weitere Menschen – darunter einer der Polizisten – trugen ebenfalls einen Schock davon. Im Hinblick auf die tödlichen Schüsse geht die Staatsanwa­ltschaft bisher von einer Nothilfesi­tuation aus. Die Ermittlung­en wegen des Schusswaff­engebrauch­s führt das Landeskrim­inalamt. Es wird immer hinzugezog­en, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen. (mit dpa)

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Foto: Armin Weigel, dpa Warum brachte ein 41 jähriger Afghane einen fünfjährig­en Buben um? Die Polizei er mittelt, die Hintergrün­de der Tat sind noch unklar.

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