Eine Bluttat und ihre Konsequenzen
Der Fall ist so entsetzlich und traurig, dass einem fast die Worte fehlen. Ein unschuldiger fünfjähriger Bub muss vor den Augen seiner Mutter und des Bruders sterben, weil einem behördlich bekannten Gewalttäter, der sich durch spielende Kinder gestört fühlt, in einer Asylbewerberunterkunft alle Sicherungen durchbrennen.
Mit Trauer allein aber ist niemandem geholfen. Über die Bluttat von Arnschwang muss noch geredet werden, und zwar mit klarem Verstand unter zwei Aspekten.
Zum einen ist die Frage zu stellen, wie Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften besser vor Übergriffen alleinstehender Männer geschützt werden können. Hier wird ganz offensichtlich zu wenig getan. Zum anderen ist es schwer zu ertragen, dass ein Gewalttäter, der weder Anspruch auf Asyl noch auf Duldung hat, von einer Abschiebung verschont bleibt, während andernorts jugendliche Flüchtlinge aus der Schule geholt und ruckzuck in den Flieger nach Hause verfrachtet werden.
Es ist schon klar, rechtlich mag das alles seine Ordnung haben. Es werden Einzelfälle geprüft und nach Recht und Gesetz entschieden. Das ändert aber nichts daran, dass das eine nicht zum anderen passt.