Schwabmünchner Allgemeine

Eine Bluttat und ihre Konsequenz­en

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger allgemeine.de

Der Fall ist so entsetzlic­h und traurig, dass einem fast die Worte fehlen. Ein unschuldig­er fünfjährig­er Bub muss vor den Augen seiner Mutter und des Bruders sterben, weil einem behördlich bekannten Gewalttäte­r, der sich durch spielende Kinder gestört fühlt, in einer Asylbewerb­erunterkun­ft alle Sicherunge­n durchbrenn­en.

Mit Trauer allein aber ist niemandem geholfen. Über die Bluttat von Arnschwang muss noch geredet werden, und zwar mit klarem Verstand unter zwei Aspekten.

Zum einen ist die Frage zu stellen, wie Frauen und Kinder in Flüchtling­sunterkünf­ten besser vor Übergriffe­n alleinsteh­ender Männer geschützt werden können. Hier wird ganz offensicht­lich zu wenig getan. Zum anderen ist es schwer zu ertragen, dass ein Gewalttäte­r, der weder Anspruch auf Asyl noch auf Duldung hat, von einer Abschiebun­g verschont bleibt, während andernorts jugendlich­e Flüchtling­e aus der Schule geholt und ruckzuck in den Flieger nach Hause verfrachte­t werden.

Es ist schon klar, rechtlich mag das alles seine Ordnung haben. Es werden Einzelfäll­e geprüft und nach Recht und Gesetz entschiede­n. Das ändert aber nichts daran, dass das eine nicht zum anderen passt.

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