Schwerer Raub mit falscher Waffe
Justiz Am Augsburger Landgericht gab es zuletzt zwei Verhandlungen um Räuber, die mit Softair-Pistolen vorgingen. Diese verschießen per Luftdruck Plastikkugeln und sehen echt aus. Immer wieder rufen sie die Polizei auf den Plan
Die Softair-Waffe, die der Mann bei sich trug, ähnelte einer Pistole des Herstellers Sig Sauer, Typ 226. Sie sah so echt aus, dass nun ein Polizeibeamter als Zeuge vor Gericht aussagte, auch er hätte den Unterschied nicht bemerken können. Die Situation, um die es ging: Ein Raubüberfall Anfang September des vergangenen Jahres. Ein heute 32-Jähriger soll damals den Geldboten einer Bäckerei vor der Augusta-Bank in der Schießgrabenstraße abgepasst und ihn mit der Softair-Waffe bedroht haben, um so an die Wochenendeinnahmen der Bäckerei in Höhe von 70 000 Euro zu gelangen.
So steht es in der Anklage. Aktuell läuft der Prozess noch vor der dritten Strafkammer des Augsburger Landgerichtes, der 32-Jährige hat die Tat am ersten Verhandlungstag bereits gestanden. Es ist nicht der erste Prozess dieser Tage, in dem ein Mann angeklagt war, der mit einer Softair-Pistole auf Raubzug gegangen war. Bereits Mitte Mai hatte sich ein 25-Jähriger vor dem Augsburger Landgericht verantworten müssen. Er hatte im Februar 2015 mit Schal und Kapuze vermummt in einer Tankstelle 320 Euro erbeutet und es mit der Masche später in einer Bäckerei versucht, dort allerdings keinen Erfolg gehabt – ein unerschrockener Bäckermeister vertrieb ihn.
Bei Softair-Waffen handelt es sich um Pistolen oder Gewehre, die mit Gasdruck Plastikkugeln verschießen. Einige sind optische Imitate echter Schusswaffen, andere nicht. Ob und wer eine Softair-Waffe besitzen und führen darf, hängt auch davon ab, mit welcher Energie die Plastikkugeln verschossen werden. Softair-Waffen mit einer Schussenergie von bis zu 0,5 Joule dürfen auch von Jugendlichen erworben werden. Ähnliche Produkte mit einer Schussenergie von 0,5 bis maximal 7,5 Joule sind nur für Erwachsene frei verkäuflich.
Unabhängig von der Schussenergie gilt: Handelt es sich um sogenannte Anscheinwaffen, also Pistolen oder Gewehre, die täuschend echt aussehen, dürfen sie nicht öffentlich mitgeführt werden. Es drohen sonst Geldbußen. Gerade dieser Punkt allerdings beschäftigt regelmäßig die Polizei. Im April vergangenen Jahres etwa stoppten Beamte eine Straßenbahn in der Innenstadt, weil sie den Verdacht hatten, dass in ihr ein Mann mit einer Pistole sitzt. Tatsächlich handelte es sich um eine Softair-Waffe. Im Dezember beobachtete ein Zeuge, wie ein Mann ein Gewehr aus dem Kofferraum eines Autos nahm und sich in ein Waldstück in der Wolfzahnau begab. Der Zeuge alarmierte die Polizei, die dem Mann die Softair-Waffe abnahm. Im Mai hantierten ein Mann und eine Frau nahe des Lechs mit Softair-Waffen, auch hier riefen besorgte Zeugen die Polizei, die danach die Waffen sicherstellte.
Von der Polizei heißt es, dass man zwar immer wieder mit vergleichbaren Fällen konfrontiert werde, eine Zunahme oder ein Trend in den vergangenen Jahren aber nicht zu beobachten sei. Es berge aber ein gewisses Gefahrenpotenzial, mit einer solchen Waffe herumzulaufen, eben weil auch für Polizisten nicht auf den ersten Blick erkennbar sei, ob es sich um eine echte handele. Aus einer harmlosen Situation kann so unvermittelt eine gefährliche werden.
Wenn Kriminelle mit solchen Anscheinwaffen bei Raubüberfällen drohen, können sie deswegen auf der Anklagebank übrigens nicht auf Milde hoffen. Entscheidend ist die Bedrohungswirkung, die von der Waffe ausgeht, ob echt oder nicht. Der Räuber, der mit einer SoftairWaffe eine Tankstelle überfiel und dies auch in einer Bäckerei versuchte, musste für vier Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.