Schwabmünchner Allgemeine

Schwerer Raub mit falscher Waffe

Justiz Am Augsburger Landgerich­t gab es zuletzt zwei Verhandlun­gen um Räuber, die mit Softair-Pistolen vorgingen. Diese verschieße­n per Luftdruck Plastikkug­eln und sehen echt aus. Immer wieder rufen sie die Polizei auf den Plan

- VON JAN KANDZORA

Die Softair-Waffe, die der Mann bei sich trug, ähnelte einer Pistole des Hersteller­s Sig Sauer, Typ 226. Sie sah so echt aus, dass nun ein Polizeibea­mter als Zeuge vor Gericht aussagte, auch er hätte den Unterschie­d nicht bemerken können. Die Situation, um die es ging: Ein Raubüberfa­ll Anfang September des vergangene­n Jahres. Ein heute 32-Jähriger soll damals den Geldboten einer Bäckerei vor der Augusta-Bank in der Schießgrab­enstraße abgepasst und ihn mit der Softair-Waffe bedroht haben, um so an die Wochenende­innahmen der Bäckerei in Höhe von 70 000 Euro zu gelangen.

So steht es in der Anklage. Aktuell läuft der Prozess noch vor der dritten Strafkamme­r des Augsburger Landgerich­tes, der 32-Jährige hat die Tat am ersten Verhandlun­gstag bereits gestanden. Es ist nicht der erste Prozess dieser Tage, in dem ein Mann angeklagt war, der mit einer Softair-Pistole auf Raubzug gegangen war. Bereits Mitte Mai hatte sich ein 25-Jähriger vor dem Augsburger Landgerich­t verantwort­en müssen. Er hatte im Februar 2015 mit Schal und Kapuze vermummt in einer Tankstelle 320 Euro erbeutet und es mit der Masche später in einer Bäckerei versucht, dort allerdings keinen Erfolg gehabt – ein unerschroc­kener Bäckermeis­ter vertrieb ihn.

Bei Softair-Waffen handelt es sich um Pistolen oder Gewehre, die mit Gasdruck Plastikkug­eln verschieße­n. Einige sind optische Imitate echter Schusswaff­en, andere nicht. Ob und wer eine Softair-Waffe besitzen und führen darf, hängt auch davon ab, mit welcher Energie die Plastikkug­eln verschosse­n werden. Softair-Waffen mit einer Schussener­gie von bis zu 0,5 Joule dürfen auch von Jugendlich­en erworben werden. Ähnliche Produkte mit einer Schussener­gie von 0,5 bis maximal 7,5 Joule sind nur für Erwachsene frei verkäuflic­h.

Unabhängig von der Schussener­gie gilt: Handelt es sich um sogenannte Anscheinwa­ffen, also Pistolen oder Gewehre, die täuschend echt aussehen, dürfen sie nicht öffentlich mitgeführt werden. Es drohen sonst Geldbußen. Gerade dieser Punkt allerdings beschäftig­t regelmäßig die Polizei. Im April vergangene­n Jahres etwa stoppten Beamte eine Straßenbah­n in der Innenstadt, weil sie den Verdacht hatten, dass in ihr ein Mann mit einer Pistole sitzt. Tatsächlic­h handelte es sich um eine Softair-Waffe. Im Dezember beobachtet­e ein Zeuge, wie ein Mann ein Gewehr aus dem Kofferraum eines Autos nahm und sich in ein Waldstück in der Wolfzahnau begab. Der Zeuge alarmierte die Polizei, die dem Mann die Softair-Waffe abnahm. Im Mai hantierten ein Mann und eine Frau nahe des Lechs mit Softair-Waffen, auch hier riefen besorgte Zeugen die Polizei, die danach die Waffen sicherstel­lte.

Von der Polizei heißt es, dass man zwar immer wieder mit vergleichb­aren Fällen konfrontie­rt werde, eine Zunahme oder ein Trend in den vergangene­n Jahren aber nicht zu beobachten sei. Es berge aber ein gewisses Gefahrenpo­tenzial, mit einer solchen Waffe herumzulau­fen, eben weil auch für Polizisten nicht auf den ersten Blick erkennbar sei, ob es sich um eine echte handele. Aus einer harmlosen Situation kann so unvermitte­lt eine gefährlich­e werden.

Wenn Kriminelle mit solchen Anscheinwa­ffen bei Raubüberfä­llen drohen, können sie deswegen auf der Anklageban­k übrigens nicht auf Milde hoffen. Entscheide­nd ist die Bedrohungs­wirkung, die von der Waffe ausgeht, ob echt oder nicht. Der Räuber, der mit einer SoftairWaf­fe eine Tankstelle überfiel und dies auch in einer Bäckerei versuchte, musste für vier Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany