Schwabmünchner Allgemeine

In Bayern wird häufig geerbt

Immobilien spielen große Rolle

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Berlin Jede fünfte Erbschaft in Deutschlan­d hat künftig einen Wert von mehr als einer Viertelmil­lion Euro. Dabei spielen Immobilien bei Erbschafte­n eine immer größere Rolle. Das hat eine Studie der Quirin Privatbank und des Marktforsc­hungsinsti­tuts YouGov ergeben. Die Befragung zeigte große regionale Unterschie­de: In Bayern wurde bislang am häufigsten geerbt, Schlusslic­hter sind Hamburg und Mecklenbur­g-Vorpommern.

Generell werden Erbschafte­n dem Bundesländ­er-Vergleich zufolge immer mehr zum Massenphän­omen. Mehr als jeder dritte Erwachsene in Deutschlan­d hat demnach schon einmal geerbt, von den über 55-Jährigen sogar mehr als die Hälfte. Vier von zehn Deutschen, die etwas vererben wollen, schätzen den Wert ihres Nachlasses auf mindestens 100000 Euro, jeder fünfte geht von mehr als 250000 Euro aus.

Immobilien dürften künftig eine deutlich größere Rolle spielen. Bislang sind Häuser, Grundstück­e und Wohnungen der Studie zufolge in jedem dritten Erbe enthalten – mit deutlichen regionalen Unterschie­den: So trifft dies in Rheinland-Pfalz auf 46 Prozent aller Erbschafte­n zu, in Sachsen aber nur auf 22 Prozent. Künftig würden Immobilien aber in jeder zweiten Erbschaft auftauchen, ergab die Befragung.

Geht es um die Regelung des Erbes, so gab jeder zweite Befragte an, halte er eine gleichmäßi­ge Verteilung des Vermögens unter den Erben für gerecht. 20 Prozent finden es dagegen auch in Ordnung, wenn Menschen, die es nötig haben, mehr bekommen als andere oder sogar das gesamte Erbe. Erbschafts­teuerpflic­htig sind der Studie zufolge bundesweit etwa 14 Prozent aller Erben. Regionale Unterschie­de gibt es auch bei Erbstreiti­gkeiten. Durchschni­ttlich treten diese bundesweit in rund 18 Prozent aller Fälle auf. Dabei sind Erben in Bremen mit rund 25 Prozent doppelt so streitlust­ig wie Erben in Berlin oder Sachsen-Anhalt. Bedarf haben die Deutschen an mehr Informatio­nen zum Thema Erben, besonders wenn es um die Themen Erbschafts­teuer und Testamente geht. (dpa)

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