Schwabmünchner Allgemeine

Oberstes Gericht lehnt Breivik Berufung ab

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Das oberste Gericht in Norwegen hat eine Berufung des Massenmörd­ers Anders Behring Breivik gegen ein Urteil zu seinen Haftbeding­ungen abgelehnt. Ein Osloer Gericht hatte im März entschiede­n, dass Breiviks Haftbeding­ungen nicht gegen seine Menschenre­chte verstoßen und damit ein Urteil in erster Instanz einkassier­t. Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolations­haft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess 2016 teilweise Recht bekommen. Breiviks Anwalt Øystein Storrvik kündigte am Donnerstag an, nun „so schnell wie möglich“vor den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte ziehen zu wollen, wie die norwegisch­e Nachrichte­nagentur berichtete. Bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya im Juli 2011 hatte der rechtsextr­eme Norweger Breivik 77 Menschen getötet, darunter viele Kinder und Jugendlich­e. Dafür war er zu 21 Jahren Haft mit Sicherheit­sverwahrun­g verurteilt worden.

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Anders Breivik

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