Gefahr wurde missachtet
Verurteilte Gewalttäter haben weder Anspruch auf Asyl noch auf eine Duldung als Flüchtling. Wenn man sie dennoch nicht abschieben kann, muss man auf sie aufpassen, so gut es eben geht.
Bevor der Afghane in einer Asylbewerberunterkunft in der Oberpfalz einen fünfjährigen Buben getötet hat, weil er sich von ihm in seiner Ruhe gestört fühlte, hatte die Justiz zunächst offenbar alle Mittel ausgeschöpft. Die Richter gingen davon aus, dass die schwere Brandstiftung, wegen der er verurteilt worden war, eine Beziehungstat war, die sich gegen seine Exfrau richtete. Also war nach Verbüßung der Haftstrafe die Frau zu schützen. Das ist geschehen.
Dass der Mann auch eine Gefahr für andere werden könnte, wurde nicht ausreichend beachtet. Es stimmt zwar, dass niemand so eine schlimme Tat vorhersehen kann. Erst jetzt, nachdem der Bub tot ist, weiß man, dass hier ein Versäumnis vorliegt. Doch richtig ist auch, dass die vielen beteiligten Behörden die Verantwortlichkeit wie eine heiße Kartoffel hin und her schieben. Die Aufklärung geht nur schleppend voran. Solange keine Ordnung in das Durcheinander kommt, wird nichts besser werden.