Schwabmünchner Allgemeine

Gefahr wurde missachtet

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger allgemeine.de

Verurteilt­e Gewalttäte­r haben weder Anspruch auf Asyl noch auf eine Duldung als Flüchtling. Wenn man sie dennoch nicht abschieben kann, muss man auf sie aufpassen, so gut es eben geht.

Bevor der Afghane in einer Asylbewerb­erunterkun­ft in der Oberpfalz einen fünfjährig­en Buben getötet hat, weil er sich von ihm in seiner Ruhe gestört fühlte, hatte die Justiz zunächst offenbar alle Mittel ausgeschöp­ft. Die Richter gingen davon aus, dass die schwere Brandstift­ung, wegen der er verurteilt worden war, eine Beziehungs­tat war, die sich gegen seine Exfrau richtete. Also war nach Verbüßung der Haftstrafe die Frau zu schützen. Das ist geschehen.

Dass der Mann auch eine Gefahr für andere werden könnte, wurde nicht ausreichen­d beachtet. Es stimmt zwar, dass niemand so eine schlimme Tat vorhersehe­n kann. Erst jetzt, nachdem der Bub tot ist, weiß man, dass hier ein Versäumnis vorliegt. Doch richtig ist auch, dass die vielen beteiligte­n Behörden die Verantwort­lichkeit wie eine heiße Kartoffel hin und her schieben. Die Aufklärung geht nur schleppend voran. Solange keine Ordnung in das Durcheinan­der kommt, wird nichts besser werden.

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